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Ordnungsamt

Das ist verboten: Wann Garagenbesitzern ein Bußgeld droht

Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen.

Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen. Foto: dpa-tmn

In Deutschland gibt es klare Vorschriften für nahezu alles - auch für die eigene Garage. Bei welchen Verstößen das Ordnungsamt besser keinen Wind davon bekommen sollte.

Von Christoph Jänsch Donnerstag, 06.02.2025, 05:56 Uhr

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Landkreis. Rasenmäher, Mülltonnen, Getränkekisten oder Weihnachtsdekoration: Diese und andere Dinge stellen viele Menschen gerne in der Garage ab, wenn anderswo kein Platz dafür ist. Spätestens aber, wenn dann kein Auto mehr reinpasst, kann es Ärger mit den Behörden geben. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) hin.

„In Deutschland sind Garagen für das Abstellen eines Autos vorgesehen“, sagt IVD-Rechtsberaterin Annett Engel-Lindner. Diese Regelung aus den jeweiligen Bauordnungen der Länder soll dafür sorgen, dass möglichst viele Autos von Straßen und öffentlichen Parkplätzen wegkommen, wo sie mit anderen um den oft knappen Parkraum konkurrieren.

Länder haben unterschiedlich strenge Regelungen

In Bayern etwa wird diese Regelung besonders streng gehandhabt - hier dürfen ausschließlich Autos in die Garagen. In Nordrhein-Westfalen ist laut IVD zumindest noch das Abstellen von Fahrrädern erlaubt.

Ansonsten dürfe man in der eigenen Garage durchaus auch andere Dinge als das Kfz unterbringen, sagt Engel-Lindner. Aber eben nur, solange darüber hinaus noch Platz für das Auto bleibt: „Die Garage muss also in erster Linie für das Auto zur Verfügung stehen.“

Bei Missachtung droht Bußgeld

In der Praxis würden Garagen zwar nur selten von den Behörden kontrolliert. Gerade aber, wenn vom Parkplatzmangel genervte Nachbarn die Zweckentfremdung einer Garage beim Ordnungsamt meldeten, könne das schon mal vorstellig werden - und ein Bußgeld verhängen.

In Niedersachsen und Bremen können bis zu 500 Euro fällig werden.

Garage: Welche Nutzung ist erlaubt?

Übrigens: Manche Hausordnungen oder Mietverträge können dem IVD zufolge sogar noch über die ohnehin schon strengen behördlichen Regelungen hinausgehen. Mitunter sehen diese etwa Parkverbote für Motorräder oder aus Brandschutzgründen generelle Verbote zum Abstellen jeglicher brennbarer Gegenstände vor. Wer gegen solche Abmachungen in einem Mietvertrag verstößt, kann Engel-Lindner zufolge im äußersten Fall auch gekündigt werden.

Die Nutzung der Garage als Hobbywerkstatt oder Büro ist ebenfalls untersagt. Wer seine Garage für diese Zwecke umfunktionieren möchte, benötigt eine spezielle Genehmigung. (dpa-tmn)

S
Stefan Allers
09.02.202507:24 Uhr

Oh ja - das bringt das Faß endgültig um Überlaufen. Ich habe heute als erstes meine Nachbarn geweckt und Ihnen über dies Ungeheuerlichtkeit berichtet. Die meinten ich solle mich lieber um die wichtigen Dinge des Lebens kümmern, als mich ständig über Kleinigkeiten aufzuregen und dann auch noch andere damit zu nerven. Zumal. Es. Mich in den. Meisten Fällen gar nicht betrifft. Recht habe sie. Ich habe nämlich gar keine Garage. Sei es drum. Ich werde erstmal einen Spaziergang machen (finde aber gerade die gesetzlich vorgeschriebene Kleiderordnung für die Monate Januar-März nicht). Ansonsten spüre ich von Einschüchterung und Unterdrückung in unserem Land leider nicht viel - vielleicht sollte ich mich mehr in solche Dinge reinsteigern oder in ein Land auswandern, wo sowas an der Tagesordnung ist.Grundsätzlich lebe ich (und der Großteil meiner Freunde, Verwandten und Bekannten auch) sehr gerne in einem Land, wo freie Meinungsäußerung und Demokratie herrschen.Allen. Noch ein schönes Wochenende

U
Ulla Bowe
06.02.202520:34 Uhr

Immer mal wieder gerne die Drohkeule schwingen, damit das gemeine Volk schön unterwürfig und demütig bleibt.
Diese Inhalte wurden bereits im vergangenen Jahr weiträumig publiziert.
Wiederholungen dienen anscheinend nur dem Zwecke der Einschüchterung der Bevölkerung..

J
Johann Gerken antwortete am
10.02.202517:42 Uhr

Bei dem Artikel handelt es sich ganz offensichtlich lediglich um eine Information, die vom Immobilienverband Deutschland ausgeht. Über die Rechtslage bezüglich der Garagennutzung kann man ja durchaus geteilter Meinung sein. Und ja, es gibt ganz bestimmt wichtigere Themen in diesem Land. Aber ich frage mich, wie man aufgrund dieses Artikels auf die Idee kommt, die Bevölkerung solle dadurch "eingeschüchtert" werden...
Jeder kann das mit seiner Garage ja letztendlich handhaben, wie er möchte. Wer seine Garage zweckentfremdet nutzt und es entdeckt wird, muss halt ein Bußgeld zahlen. Das ist genau das gleiche, wie wenn ich zu schnell fahre und erwischt werde.

J
Jochen Mextorf antwortete am
07.02.202503:51 Uhr

Die wird nicht gelingen.

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