Diese 6 Fehler sorgen für Knöllchen trotz Parkscheibe

Eine pinke Parkscheibe mit Aufschrift „Bin kurz shoppen“ sieht zwar schick aus, ist aber nicht erlaubt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Manche Parkplätze sind für eine gewisse Zeit, man muss aber eine Parkscheibe auslegen. Fehler werden hier oft teuer – doch kennen Sie alle Regeln?
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München. Parkraum ist knapp. Schön, dass man mancherorts noch gratis parken darf – zumindest für eine kurze Zeit. Und die muss man in der Regel mit einer Parkscheibe dokumentieren. Kein Problem, die gibt es ja oft umsonst als Werbegeschenk oder ganz billig zu kaufen etwa im Baumarkt.
Doch Parkscheibe ist nicht Parkscheibe. Es gilt gewisse Regeln zu beachten, sonst drohen Bußgelder, informiert der ADAC. Das sind die häufigsten Fehler:
Parkscheibe hat falsche Farbe
Die Parkscheibe muss immer blau-weiß sein. Man bekommt sie zwar auch in anderen Farben, doch die dürfen nicht benutzt werden.
Auch Format und Beschriftung sind vorgegeben: Sie muss 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein.
Bei der Nummerierung gibt es ebenfalls Vorgaben: Sie muss in die richtige Richtung laufen: 1,2,3,4 von links nach rechts und nicht 4,3,2,1
Andernfalls droht eine Strafe von 20 Euro, so der Verkehrsclub.
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Nicht richtig eingestellt
Die Parkscheibe muss immer auf die nächste halbe Stunde nach Ankunft eingestellt werden. Wer sein Auto zum Beispiel um 13.05 Uhr abstellt, muss auf der Scheibe 13.30 Uhr einstellen.
Alles andere ist laut ADAC falsch. Wer entweder ohne Parkscheibe, falsch eingestellter Parkscheibe oder die erlaubte Parkzeit überschritten hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 40 Euro rechnen.
Parkscheibe nicht sichtbar
Die eingestellte Parkscheibe ist im Auto so zu deponieren, dass sie von außen gut zu erkennen ist. Dafür ist das Armaturenbrett ein guter Platz.
Auto nur vor und zurückfahren, um Parkzeit zu verlängern
Die Parkscheibe einfach nach dem Ende der Parkzeit weiterzudrehen, ist verboten. Erst muss ein neuer Parkvorgang durchgeführt werden, wenn man denselben Platz noch mal nutzen möchte.
Dafür reicht laut ADAC aber nicht, das Auto etwa einfach vor- und zurückzufahren. Wenn aber der Platz noch frei ist, nachdem man etwa einmal um den Block gefahren ist, darf man ihn erneut nutzen und die Zeit frisch einstellen.
Elektronische Parkscheiben
Für elektronische Parkscheiben braucht man eine Typengenehmigung. Sie muss unter anderem wie alle Parkscheiben das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 (weißes „P“ auf blauem Grund) aufweisen. Die Zeit nach Ankunft darf nicht automatisch weiterlaufen. Über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen.
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Als Motorradfahrer keine Parkscheibe haben
Motorradfahrer müssen bei Bedarf ebenfalls eine Parkscheibe an ihrer Maschine anbringen. Wo genau, schreibt der Gesetzgeber laut ADAC nicht vor. Aber auch hier sollte sie fest sitzen und gut sichtbar sein.
Tipp: Die Parkscheibe lochen und mit einem Kabelbinder am Bike festmachen. Man kann vor dem Verlassen auch ein Handyfoto machen, als Beweis, dass man die Zeit richtig eingestellt hat.