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Bundesländer

Erneut weniger Geld aus Finanzausgleich für Niedersachsen

Jahr für Jahr klettert der sogenannte Finanzkraftausgleich auf neue Rekordwerte. (Symbolbild)

Jahr für Jahr klettert der sogenannte Finanzkraftausgleich auf neue Rekordwerte. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Während Niedersachsen weniger bekommt, zahlen andere dennoch mehr. Das sorgt für Ärger.

Von dpa Donnerstag, 22.01.2026, 10:55 Uhr

Hannover. Niedersachsen hat erneut weniger Geld aus dem sogenannten Länderfinanzausgleich erhalten. Nach Berechnungen der Finanzministerien von Niedersachsen und Bayern waren es im vergangenen Jahr rund 1,45 Milliarden Euro und damit in etwa so viel wie 2020. Eine abschließende Berechnung des Bundesfinanzministeriums steht aber noch aus.

Für Niedersachsen lag der Höchstwert der Zuweisungen in den vergangenen Jahren bei 1,9 Milliarden im Jahr 2021. Seitdem war der Wert gesunken. Das entspreche rund 180 Euro pro Einwohner oder Einwohnerin. Niedersachsen liege damit im Bundesvergleich vermutlich wieder im unteren Bereich; „andere Länder erhalten teilweise deutlich höhere Zuschläge pro Einwohner“, teilte das niedersächsische Finanzministerium mit.

Das Bundesland Bremen erhielt nach den Angaben aus Bayern rund eine Milliarde Euro aus dem System - offiziell Finanzkraftausgleich genannt. Im Jahr davor waren es 925 Millionen.

Niedersachsen verteidigt aktuelles System

Das System verteilt Gelder zwischen finanzstarken und finanzschwachen Bundesländern um und soll für annähernd gleiche Lebensverhältnisse in Deutschland sorgen. Bayern hatte 2023 eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil es seit Jahren das meiste Geld einzahlt. Die Gesamtsumme stieg im vergangenen Jahr auf rund 20 Milliarden Euro, davon zahlte Bayern fast 60 Prozent ein, wie das dortige Finanzministerium mitteilte.

Wann das Verfassungsgericht eine Entscheidung fällt, ist aber noch völlig offen. Niedersachsen blickt dem Verfahren nach eigenen Angaben „gelassen entgegen“. Aus dem Finanzministerium hieß es: „Wir gehen davon aus, dass das geltende Finanzausgleichssystem den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht.“ Die Solidarität unter den Ländern sei „gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein hohes Gut“.

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