Fast 3 Promille: Polizeistreife muss Betrunkenen aus Zug tragen
Eine Streife der Bundespolizei musste am Samstag einen stark alkoholisierten Mann aus einem Zug tragen. (Symbolfoto) Foto: Bundespolizei Hamburg
Am Hamburger Hauptbahnhof musste die Bundespolizei am Samstag einen stark alkoholisierten Mann aus einem Zug entfernen.
Hamburg. Am Samstag, den 11. April entdeckte ein Zugbegleiter eins auf Gleis 7 im Hamburger Hauptbahnhof einfahrenden Zuges einen offensichtlich völlig betrunkenen Mann. Dieser habe nach Angaben der Bundespolizei Hamburg nicht mehr auf Ansprache reagiert.
Gegen 22.20 Uhr habe eine Streife den Mann im Zug gefunden, als er neben diversen Alkoholflaschen schlief. „Von dem 51-Jährigen ging extremer Atemalkoholgeruch aus“, sagt Polizeioberkommissar Rüdiger Carstens. Er habe nicht auf Ansprache und nur langsam auf diverse Weckversuche reagiert.
Atemalkoholtest ergibt 2,94 Promille
„Der offensichtlich hilflose Mann war völlig desorientiert und konnte nicht mehr eigenständig stehen. Daraufhin wurde er von den eingesetzten Bundespolizisten aus dem Zug getragen.“
Am Bahnsteig sei er gestützt durch die Streifenpolizisten zum TR
Revier am Hauptbahnhof gebracht worden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest habe einen Wert von 2,94 Promille ergeben.
Nachdem er von einem Arzt behandelt wurde, habe er in einer Gewahrsamszelle ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung erhalten und sei später wieder entlassen worden.
Immer wieder Probleme mit Betrunkenen am Hamburger Hauptbahnhof
„Leider kommt es durch stark alkoholisierte Personen, verbunden mit leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen, immer wieder zu schweren Unfällen im Bahnbereich“, so Rüdiger Carstens. Häufig gefährdeten sich alkoholisierte Personen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.
„In diesem Fall war der 51-Jährige alkoholbedingt bereits völlig desorientiert und nicht mehr „wegefähig“; dieser Zustand kann zu sehr gefährlichen Situationen im Bahnbereich führen.“ (tom/pm)
Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.