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Urteil

Gericht kippt Einreisesperre für Mann aus „Der Mauretanier“

Wie diese Gefangenen in den orangefarbenen Overalls war Mohamedou Ould Slahi ein Guantánamo-Häftling. (Archivbild)

Wie diese Gefangenen in den orangefarbenen Overalls war Mohamedou Ould Slahi ein Guantánamo-Häftling. (Archivbild) Foto: Shane T. McCoy/epa/dpa

Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hebt das Einreiseverbot für Mohamedou Ould Slahi auf. Der frühere Guantánamo-Häftling darf wieder nach Deutschland. Wie wird das begründet?

Von dpa Montag, 02.02.2026, 15:15 Uhr

Münster. Ein Mann, dessen Fall von Hollywood unter dem Titel „Der Mauretanier“ verfilmt wurde, darf wieder nach Deutschland einreisen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Mohamedou Ould Slahi war 14 Jahre lang im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert. Die Stadt Duisburg hatte gegen den heutigen Niederländer eine 20 Jahre geltende Einreisesperre verfügt. Zu Unrecht, wie der 18. Senat des OVG entschieden hat. Damit bestätigten die Richter in Münster eine Entscheidung aus der Vorinstanz, allerdings mit einer anderen Begründung. 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits 2023 geurteilt, dass ein im Jahr 2000 wegen Sozialbetrugs verhängtes Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgehoben werden muss. Nachträglich das Verbot mit Terrorgefahr zu begründen, sei nicht statthaft. Nach Überzeugung des OVG ist durch die in der Zwischenzeit erlangte niederländische Staatsbürgerschaft das 2000 auferlegte Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht mehr gültig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. 

Zur Begründung teilte das OVG mit: Spätestens seitdem der Kläger während des Berufungsverfahrens niederländischer Staatsangehöriger und damit EU-Bürger geworden sei, sei das mit einem Sozialleistungsbetrug begründete Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen. 

Terrorgefahr offen

Auf die Frage, ob von dem Kläger derzeit eine Terrorgefahr für die Bundesrepublik ausgehe, wie von der Stadt Duisburg angeführt, kam es laut OVG in dem Berufungsverfahren nicht an. Das Gericht ließ auch offen, ob eine zukünftige Feststellung des Verlustes der EU-Freizügigkeit und ein neues Einreise- und Aufenthaltsverbot auf eine solche Gefahr gestützt werden könne. 

Ursprünglich musste der heutige Niederländer 2000 aus Deutschland ausreisen, weil er wegen Sozialbetrugs rechtskräftig verurteilt worden war. Zuvor hatte er bis 1995 in Deutschland mit Abschluss Elektrotechnik studiert. In seiner Heimat Mauretanien wurde er daraufhin 2002 nach Jordanien und später nach Afghanistan verschleppt. 

Kurz darauf landete er in Guantánamo und war von 2002 bis 2016 inhaftiert. In dem Lager wurde er nach eigener Aussage schwer misshandelt und gefoltert. Die USA wollten von ihm nach den Anschlägen vom 11. September 2001 Informationen zu Terrorgruppen erhalten. 

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat im Fall eines ehemaligen Guantánamo-Häftlings ein Urteil verkündet. (Archivbild)

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat im Fall eines ehemaligen Guantánamo-Häftlings ein Urteil verkündet. (Archivbild) Foto: Guido Kirchner/dpa

Der Fall von Mohamedou Ould Slahi hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Hollywood verfilmte sein Werk „Das Guantánamo-Tagebuch“ unter dem Titel „Der Mauretanier“. Der Film lief 2021 mit Jodie Foster als Menschenrechtsanwältin und Benedict Cumberbatch als Ermittler in den Kinos und war auch im deutschen Fernsehen zu sehen. 

Motiv für die Klage des heutigen Schriftstellers

Nach Angaben des Anwalts arbeitet sein Mandant heute als Schriftsteller und Autor. Für seine Projekte reise er immer wieder in zahlreiche europäische Länder. Auch um dort Preise entgegenzunehmen oder Premieren seiner Theaterstücke zu besuchen. Er habe eine familiäre Bindung zum Rheinland. Aus diesem Grund, so sein Anwalt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur vor der Verhandlung in Münster, wolle sein Mandant wieder nach Deutschland einreisen dürfen. Für die Verhandlung in Münster hatte da OVG sein Erscheinen nicht angeordnet.

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