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Die neue Grundsteuer wirft viele Fragen auf. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Die neue Grundsteuer wirft viele Fragen auf. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Die Grundsteuer ist für Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endete vor rund zwei Monaten. Noch immer fehlen in Niedersachsen und Bremen einige.

04.04.2023, 10:00 Uhr
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Zwei Monate nach Ablauf der Abgabefrist fehlen in Niedersachsen und Bremen insgesamt noch rund 450.000 Grundsteuererklärungen. Bislang gingen in Niedersachsen rund 88 Prozent der Erklärungen ein, somit fehlen noch etwa 430.000, wie das Finanzministerium in Hannover auf Anfrage mitteilte. Vor einem Monat fehlten noch mehr als 500.000.

Die Finanzämter würden derzeit prioritär die eingegangenen Erklärungen abarbeiten, hieß es aus dem Ministerium. Danach würden Erinnerungsschreiben an die Eigentümer verschickt, die dies noch nicht erledigt haben. Danach könnten Verspätungszuschläge verhängt werden. Komme es zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags, betrage dieser 25 Euro für jeden angefangenen Monat. Daher sei es sehr wichtig, jetzt die Erklärungen abzugeben, wenn man diese Zuschläge vermeiden möchte, teilte eine Sprecherin mit.

Abgabefrist wurde verlängert

Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober vergangenen Jahres gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie aber deutschlandweit bis Ende Januar verlängert. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Im Bundesland Bremen liegt die Abgabequote mit rund 90,5 Prozent etwas höher. Etwa 22.800 Erklärungen würden noch fehlen, mehr als 200 000 seien bereits eingegangen, teilte das Finanzressort mit. Im März seien Erinnerungsschreiben an alle Eigentümer versandt worden, die noch keine Erklärung eingereicht haben.

Danach haben die Angeschriebenen den Angaben zufolge vier Wochen Zeit, um die Erklärung abzugeben. Das Finanzamt behalte sich vor, Zuschläge und Zwangsgelder zu verhängen, teilte eine Sprecherin mit. Außerdem könnten die Finanzämter die Werte der Immobilien und Grundstücke schätzen, sofern keine Erklärung eingereicht werde. (dpa/lni)

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