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Kriminalität

„Maschsee-Mörder“ ab September wieder vor Gericht

Gegen den sogenannten Maschsee-Mörder wird wegen neuer Straftaten ab Mitte September vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. (Archivbild)

Gegen den sogenannten Maschsee-Mörder wird wegen neuer Straftaten ab Mitte September vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. (Archivbild) Foto: picture alliance / dpa

2025 hatte er seine Haftstrafe nach einem spektakulären Kriminalfall abgesessen. Monate später soll der Mann seine Freundin in Düsseldorf verletzt haben. Mitte September beginnt jetzt der Prozess.

Von dpa 05.08.2026, 10:20 Uhr
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Düsseldorf. Der sogenannte Maschsee-Mörder steht ab Mitte September vor dem Landgericht Düsseldorf. Das Gericht hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme zugelassen, wie ein Sprecher des Landgerichts der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der Mann soll Monate nach seiner Entlassung aus der Haft seine damalige Freundin in einer gemeinsamen Düsseldorfer Wohnung festgehalten und misshandelt haben.

Zuvor hatte die „Neue Westfälische“ über den ersten Prozesstermin am 15. September berichtet. 

Im Januar 2026 war der damals 37-Jährige im Düsseldorfer Hauptbahnhof festgenommen worden. Dabei soll er mit mehreren Messern bewaffnet gewesen sein. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft. Seine Haftstrafe wegen des Mordes hatte er im Mai 2025 abgesessen. 

Der Maschsee-Mord

Der vorbestrafte Deutsche hatte 2012 in Hannover eine aus Ibbenbüren in NRW stammende 44-jährige Prostituierte getötet, zerstückelt und die Leichenteile in den Maschsee in Hannover geworfen. Pure Mordlust habe ihn getrieben, stellte das Landgericht Hannover damals fest. Es wies den Mann 2013 in die Psychiatrie ein und verurteilte ihn zu zwölf Jahren Haft wegen Mordes.

Das Gericht stufte den von Gewaltfantasien getriebenen damals 25-Jährigen aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung und wegen seines Alkohol- und Drogenmissbrauchs als vermindert schuldfähig ein. Deshalb verhängten die Richter trotz der Verurteilung wegen Mordes keine lebenslange Haftstrafe. Nur bei einer Heilung sollte er auf freien Fuß kommen, hieß es damals.

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