Messer-Mann bedroht Bahn-Mitarbeiter in RE5 – Flucht in Horneburg
Der Regionalzug von Start Unterlebe wurde im Bahnhof Horneburg gestoppt. (Archivbild) Foto: Battmer/TAGEBLATT-Archiv
Auf und wieder zu: Ein Mann mit einem Butterfly-Messer im Start Unterelbe hat am Bahnhof Horneburg einen Polizeieinsatz ausgelöst.
Horneburg/Stade. Aufregung im RE5 auf der Fahrt von Stade nach Hamburg. Kurz vor dem Bahnhof Horneburg sei am Dienstagvormittag gegen 11.15 Uhr ein Mann im Zug aufgefallen, der mit einem Butterfly-Messer hantierte. Bereits das Tragen dieses Messers an sich ist verboten, das Mitführen im Regionalzug wie in der S-Bahn ohnehin.
Laut Polizeimitteilung sei ein Mitarbeiter der DB Sicherheit, der zwar nicht im Dienst war, jedoch in dem Zug zur Arbeit fuhr, auf die Situation aufmerksam geworden. Als dieser den Mann, der laut Zeugen circa 25 bis 35 Jahre alt gewesen sei, angesprochen habe, sei er verbal bedroht worden.
Der Bahn-Mitarbeiter meldete den Vorfall, ohne weiter auf den Fahrgast zu achten. Von weiteren Bedrohungen konnte die Polizei nicht berichten.
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Laut Polizei ist der Zug im Bahnhof Horneburg gestoppt worden. Sowohl Polizeibeamte der Wache in Horneburg wie auch Polizisten der Stader Verfügungseinheit seien zum Bahnsteig alarmiert worden.
Die Abteile des Zuges seine durchsucht worden, auch die WC-Räume. Doch von dem aggressiven Mann keine Spur mehr. Er habe noch vor dem Ankommen der Polizei die Flucht angetreten, sei vermutlich im hinteren Zugteil ausgestiegen und gegen 11.45 Uhr geflohen.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Gegen den Mann wird laut Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Führens eines Butterflymessers und Bedrohung eingeleitet.
Die Polizei sucht zudem Zeugen unter den Fahrgästen, die den Unbekannten beschreiben können. Diese werden gebeten, sich unter der Telefon 04163/828950 bei der Horneburger Polizeistation zu melden.
Waffenverbot in Bahnen
In Niedersachsen gilt vom 1. April an ein Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr. Waffen oder Messer griffbereit mit sich zu führen, wird per Verordnung untersagt.
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Die gefährlichen Gegenstände dürfen nicht mehr so mitgeführt werden, dass sie ohne größeren Aufwand eingesetzt werden könnten, etwa in der Jacken- oder Hosentasche. Das Verbot gilt im gesamten öffentlichen Nahverkehr, etwa in Regionalzügen und S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen sowie Fähren. Es umfasst zudem Bahnhöfe, Bahnsteige und Unterführungen.
Hohe Bußgelder möglich
Erlaubt bleibt der Transport, wenn die Gegenstände sicher verstaut sind, etwa in einem geschlossenen Koffer oder einer Verpackung. Auch die Nutzung für alltägliche Zwecke wie das Schneiden von Obst bleibt zulässig.
Polizei und kommunale Behörden können die Fahrgäste künftig unabhängig von einem konkreten Anlass überprüfen und dabei auch Taschen oder Gepäck in den Blick nehmen. Entdecken sie verbotene Gegenstände, dürfen sie diese einziehen. Den Fahrgästen drohen dann Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Kritiker bezweifeln, dass ein Waffenverbot die Täter abschreckt. (pm/tip)
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