FDP schlägt Steuervorteile bei Überstunden vor

Finanzminister Christian Lindner will Millionen Bürgerinnen und Bürger noch in diesem Jahr steuerlich entlasten. Foto: Michael Kappeler/dpa
Der Slogan „Leistung muss sich wieder lohnen“ ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.
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Berlin. Die FDP schlägt Steuervorteile für das Leisten von Überstunden vor, um einen Anreiz für Mehrarbeit zu geben. Damit sich individuelle Leistung wieder lohne, könnten eine begrenzte Zahl von Überstunden und ausbezahlte Überstundenzuschläge steuerfrei gestellt werden, heißt es in einem Beschluss des FDP-Präsidiums. Er trägt den Titel „Leistung und Arbeit müssen sich wieder lohnen“.
In dem Beschluss werden auch Steueranreize für ausländische Fachkräfte verlangt. „So könnte für ausländische Arbeitnehmer in den ersten drei Jahren ein Teil des Bruttolohns steuerfrei gestellt werden.“ Ein gestaffelter Freibetrag würde einen bürokratisch leicht umsetzbaren finanziellen Anreiz für ausländische Fachkräfte schaffen, nach Deutschland zu kommen, heißt es zur Begründung.
Die FDP verlangt darin außerdem, die Lohn- und Einkommensteuer automatisch an die Inflation anzupassen und die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Auf den Prüfstand müsse die Berechnungsmethode des Bürgergeldes gestellt werden. Die Sanktionen für Bürgergeldempfänger, die zumutbare Arbeit hartnäckig verweigerten, seien zu verschärfen. Und die Hinzuverdienstregeln im Bürgergeld müssten unter Berücksichtigung von Kinderzuschlag und Wohngeld leistungsgerechter gestaltet werden.
Lindner: Steuerentlastung für Arbeitende noch dieses Jahr
FDP-Finanzminister Christian Lindner will Millionen Bürgerinnen und Bürger noch in diesem Jahr steuerlich entlasten. Das Bürgergeld sei wegen der hohen Inflationserwartung zum 1. Januar „massiv und überproportional“ erhöht worden. Das müsse jetzt auch rückwirkend zu einer Erhöhung des Grundfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer führen, hatte der FDP-Chef jüngst erklärt. „Das bereiten wir in der Gesetzgebung vor. Das heißt, es wird auch im laufenden Jahr für die arbeitende Bevölkerung eine weitere steuerliche Entlastung geben.“
Auch für 2025 und 2026 stellte Lindner Veränderungen bei der Einkommensteuer in Aussicht. Dann müsse erneut die sogenannte kalte Progression ausgeglichen werden, sagte er. Darunter versteht man die Auswirkung einer hohen Inflation auf die Einkommensteuer, die im Endeffekt zu einer heimlichen Steuererhöhung führen würde. „Wenn wir nichts tun würden, dann würden Menschen, die eine Gehaltserhöhung bekommen, die gerade mal die Inflation ausgleicht, steuerlich stärker belastet werden“, erklärte der Finanzminister.
Haushaltsberatungen für 2025
Zuletzt reagierte der Bund für die Jahre 2023 und 2024 auf die hohe Inflation. Ein weiterer Ausgleich müsse im Kontext des Haushaltsentwurfs und der Finanzplanung besprochen werden, kündigte Lindner an. Finanzielle Details kenne man aber erst im Herbst, wenn ein neuer Progressionsbericht vorliege. In der Regel werden zum Ausgleich der kalten Progression mehrere Stellschrauben im Steuertarif angepasst: der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss und auch die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig wird.
Aktuell laufen in der Bundesregierung die Haushaltsberatungen für 2025. Der finanzielle Spielraum ist knapp: Es gilt auch ohne Steuerentlastungen bereits eine Lücke in zweistelliger Milliardenhöhe zu schließen.