Kündigung wegen AfD-Kandidatur - Wie geht es weiter?
Die AfD-Politikerin Martina Müller hat wegen ihrer Kandidatur bei der anstehenden Kommunalwahl ihren Job verloren - und geht gerichtlich gegen die Kündigung vor. (Archivbild) Foto: Lars Penning/dpa
Darf ein kirchlicher Arbeitgeber einer Mitarbeiterin kündigen, weil sie für die AfD kandidiert? Diese Frage soll vor Gericht geklärt werden. Wissenswertes im Vorfeld der Verhandlung.
Wilhelmshaven. Die Kündigung der Hospizmitarbeiterin Martina Müller wegen ihrer AfD-Kandidatur landet vor dem Arbeitsgericht Wilhelmshaven. Die Kündigungsschutzklage sei eingetroffen, sagte der Geschäftsleiter des Gerichts, Jan Heidelberg, auf dpa-Nachfrage. Er geht davon aus, dass der Termin für die Verhandlung in den kommenden Tagen festgelegt wird.
Müller tritt als AfD-Kandidatin für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland an und verlor deshalb ihren Job. Nach eigenen Angaben arbeitete sie seit 15 Jahren als Verwaltungsfachkraft in einem Hospiz der mission:lebenshaus gGmbH in Jever, einer Tochter des Vereins für Innere Mission in Bremen. Ihre Kündigung machte sie in einem Video mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert publik, das in sozialen Medien geteilt wurde.
Der Verein für Innere Mission in Bremen bestätigte die Kündigung. Die aktive Kandidatur für eine in Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation stehe in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie, teilte er mit.
Wie geht es vor Gericht weiter?
Müllers Anwalt hatte die Kündigungsschutzklage zunächst vor dem Arbeitsgericht Bremen eingereicht, diese dort aber zurückgezogen und sich für das Arbeitsgericht Wilhelmshaven entschieden. Ein Vorteil sei die kürzere Fahrtzeit von ihrem Wohnort, sagte die 60-Jährige der dpa. Beide Gerichte kamen infrage, weil eine Verhandlung entweder am Sitz des Arbeitgebers oder am bisherigen Arbeitsort möglich ist.
Nach Eingang der Kündigungsschutzklage kommt es in der Regel innerhalb weniger Wochen zu einer sogenannten Güteverhandlung, wie der Geschäftsleiter des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven sagte. Dabei treffen sich beide Parteien vor dem Richter oder der Richterin und prüfen, ob eine Einigung möglich ist. Der Großteil der Verfahren ende mit diesem Termin, berichtete er. Denn eine Einigung habe oft für beide Seiten Vorteile, da sie Kosten und Zeit spare.
Ohne Einigung kommt es zu einer sogenannten Kammerverhandlung - vor einem Berufsrichter oder einer Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Richtern, wie Heidelberg erklärte. Diese Verhandlung kann mit einem Urteil enden - dann entscheidet das Gericht, ob die Kündigung rechtens ist oder nicht.
Endgültige Klarheit gibt es aber selbst mit einem Urteil nicht unbedingt. Wenn eine Seite mit dem Urteil nicht einverstanden ist, kann sie Berufung einlegen - dann wird der Fall in der Regel vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt. Nach einer dortigen Entscheidung sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Rechtsmittel möglich, und der Fall kann vor dem Bundesarbeitsgericht landen.

Martina Müller arbeitete nach eigenen Angaben als Verwaltungsfachkraft in einem Hospiz in Jever. (Archivbild) Foto: Lars Penning/dpa

Martina Müller kandidiert für die AfD und verlor deshalb ihren Job. (Archivbild) Foto: Lars Penning/dpa