Block-Prozess: Pressemitteilung zu Gutachten sorgt für Ärger
Verteidiger Ingo Bott (l) hat im Namen der Angeklagten Christina Block einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt gestellt. Foto: Marcus Brandt/dpa
Nach der Vorstellung eines Gutachtens zu den Block-Kindern geht der Prozess öffentlich weiter. Der Verteidiger von Christina Block stellt einen besonderen Antrag.
Hamburg. Im Hamburger Block-Prozess hat eine Mitteilung zu einem nicht öffentlichen Gutachten die Verteidigung von Christina Block verärgert. Der Anwalt der angeklagten Unternehmerin, Ingo Bott, stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende der Strafkammer am Landgericht, Isabel Hildebrandt.
Zuvor hatte die Kammer nach vier Verhandlungstagen die Öffentlichkeit wieder zugelassen. In Abwesenheit der Zuschauer hatte die Sachverständige Mareike Schüler-Springorum die Folgen der Entführung in der Silvesternacht 2023/2024 für die Kinder beschrieben. Sie waren damals ihrem Vater entrissen, in ein Auto gezerrt und nach Deutschland gebracht worden.
Massive Traumatisierung
Nach Einschätzung der Psychiaterin waren der damals zehnjährige Junge und das 13-jährige Mädchen einer massiven Traumatisierung ausgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin nach Abschluss der Gutachtenerstattung mitteilte. Die Sprecherin betonte, dass die rechtliche Einordnung des Gutachtens der Strafkammer vorbehalten bleibe.

Im Block-Prozess ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Foto: Marcus Brandt/dpa
Verteidiger Bott sieht in der Pressemitteilung eine Verletzung des Gerichtsbeschlusses zum Ausschluss der Öffentlichkeit. Sollte die Vorsitzende Richterin von der Presseinformation vorab gewusst oder diese veranlasst haben, habe sie gegen das Gebot der Zurückhaltung verstoßen, erklärte Bott. Es bestehe die Besorgnis der Befangenheit.
Frühere Befangenheitsanträge abgelehnt
Über den Antrag müssen nun andere Richter entscheiden. Eine konkrete zeitliche Vorgabe gibt es dafür nicht. In dem seit 13 Monaten laufenden Prozess hat die Verteidigung schon mehrfach Befangenheitsanträge gegen das Gericht gestellt, die alle abgelehnt wurden.
Die Staatsanwältin wies in ihrer Stellungnahme zu dem neuen Antrag darauf hin, dass das Gericht ausdrücklich zugelassen habe, dass Gerichtssprecher die nicht öffentlichen Erörterungen des psychiatrischen Gutachtens verfolgen. Die Gerichtssprecherin habe keine Einzelheiten genannt, die die Rechte der Kinder verletzt hätten.

Christina Block steht seit 13 Monaten in Hamburg vor Gericht. Foto: Marcus Brandt/dpa
Christina Block (53) ist angeklagt, im Zuge eines langen Sorgerechtsstreits mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer Kinder beauftragt zu haben. Sie bestreitet, den Auftrag erteilt zu haben. Der Prozess läuft seit dem 11. Juli vergangenen Jahres.
Sechs weitere Angeklagte
Hensel hatte die gemeinsamen Kinder nach einem regulären Besuchswochenende Ende August 2021 nicht zu ihrer Mutter nach Hamburg zurückgebracht. Darum wurde er ebenfalls wegen Kindesentziehung angeklagt, wie die Staatsanwältin bekräftigte. Diese Anklage soll in einem weiteren Prozess verhandelt werden. Ob das Verfahren tatsächlich eröffnet wird, muss nach Angaben der Gerichtssprecherin aber noch entschieden werden.
Es gibt sechs weitere Angeklagte im laufenden Verfahren, darunter Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (67), dem Beihilfe vorgeworfen wird. Nur einer der Beschuldigten, ein 37-Jähriger aus Israel, hat die Vorwürfe eingeräumt.
Hensel nimmt als Nebenkläger an dem Prozess teil, weil er bei der Entführung niedergeschlagen und verletzt wurde. Er war am Freitag jedoch nicht anwesend. Auch die beiden Kinder werden als Entführungsopfer von einer Anwältin als Nebenkläger vertreten.

Christina Block verlässt mit ihren beiden Verteidigern Ingo Bott und Paula Wlodarek das Gerichtsgebäude. Foto: Marcus Brandt/dpa
Unmut bei Vorsitzender Richterin
Die Verteidiger stellten am Freitag elf weitere Beweisanträge, bei denen sie sich nicht immer einig waren. Blocks zweite Verteidigerin Paula Wlodarek beantragte, Schreiben der ehemaligen Schule des entführten Sohnes zu verlesen. Daraus gehe hervor, dass das Kind in der Schule gut integriert gewesen sei und es keine Anzeichen für Misshandlungen durch die Mutter gegeben habe. Hensel hat einen entsprechenden Vorwurf gegen seine Ex-Frau erhoben.
In einem folgenden Antrag verlas Wlodarek eine Mail, die Christina Block 2016 im Sorgerechtsstreit mit ihrem damaligen Mann an das Hamburger Jugendamt geschrieben hatte. Dabei ging es vor allem um den gesundheitlichen Zustand der Kinder und deren ärztliche Versorgung.
Hildebrandt reagierte mit Unmut auf die Nennung zahlreicher Details zu den Kindern. Mit dem Antrag der Verteidigerin würden Urkunden aus dem nicht öffentlichen Sorgerechtsverfahren in die Öffentlichkeit getragen. „Wir sind eine Jugendschutzkammer. Das finde ich sehr misslich“, sagte Hildebrandt in einer persönlichen Anmerkung.
Dellings Verteidiger David Rieks konterte, auch Hensel und seine neue Ehefrau Astrid Have hätten im Prozess Details zu den Kindern vorgetragen. Dafür hätten sie auch nicht ansatzweise so eine Ermahnung von der Richterin bekommen.