„Likör ohne Ei“: Spirituosen-Streit beschäftigt erneut die Gerichte
Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. klagt gegen einen kleinen Produzenten wegen der Verwendung des Begriffs „Likör ohne Ei“. Foto: Christian Charisius/dpa
Weckt die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ unzulässige Assoziationen mit Eierlikör? Ja, findet ein Spirituosenverband - und verklagt den Hersteller. Das OLG befasste sich nun mit dem Fall.
Schleswig. Darf ein Likör, der kein Ei enthält, auch so heißen? Oder weckt der Name „Likör ohne Ei“ unzulässige Assoziationen mit der geschützten Bezeichnung Eierlikör? Mit dieser Frage hat sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einer Berufungsverhandlung ausführlich befasst. Sein Urteil will der 6. Zivilsenat am 16. September um 9.30 Uhr verkünden.
Nach Auffassung des Schutzverbandes der Spirituosen-Industrie verstößt die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ gegen die EU-Spirituosenverordnung, wonach die Bezeichnung „Eierlikör“ nur für Produkte zulässig ist, die Eier enthalten. Bereits die bloße Bezugnahme auf Eier sei unzulässig. Der Verband hatte einen kleinen Produzenten aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg verklagt, der den „Likör ohne Ei“ produziert.
Das Landgericht Kiel hatte im Oktober 2025 entschieden, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ nicht gegen EU-Recht verstoße und nicht irreführend sei. Es handele sich nicht um eine unzulässige „vereinnahmende Anspielung“, sondern lediglich um eine „abgrenzende Anspielung“. Gegen das Urteil ging der Schutzverband der Spirituosen-Industrie in Berufung, die jetzt am OLG verhandelt wurde.
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