Buxtehude: Crashs zwischen Autos und E-Scootern und elf Anzeigen am Heidebad
Beim Ausfahren aus einem Kreisel kollidierte eine VW-Fahrerin mit einer Jugendlichen auf einem E-Scooter. Foto: Polizeiinspektion Stade
In Buxtehude krachte es am Wochenende gleich mehrfach. Einen E-Scooter-Fahrer untersuchte die Polizei wegen Drogenverdachts. Und am Heidebad gab es Denkzettel für Falschparker.
Buxtehude. Am Freitag gegen 21 Uhr fiel einer Polizeistreife aus Buxtehude an der Harburger Straße ein Mann auf einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen auf.
Wie Polizeisprecher Matthias Bekermann mitteilt, stellten die Beamten bei einer Kontrolle neben der fehlenden Haftpflichtversicherung fest, dass der E-Scooter als gestohlen gemeldet war.
Verdacht auf Einfluss von Betäubungsmitteln
Die Beamten prüften zudem die Fahrtüchtigkeit des 45-jährigen Buxtehuders. Ein Urintest schlug bei gleich vier Substanzen positiv an, so Bekermann. Eine Ärztin entnahm dem Mann im Stader Elbe Klinikum zudem eine Blutprobe, um festzustellen, ob der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Der gestohlene E-Scooter wurde sichergestellt, den Mann erwarten nun mehrere Ermittlungsverfahren.
Autofahrerin erfasst 16-Jährige auf E-Scooter
Am Samstag gegen 15:30 Uhr wurden Rettungsdienst und Polizei zum Kreisverkehr Hafenbrücke / Schützenhofweg alarmiert. Eine 61-jährige Frau aus Ibbenbüren sei in den Kreisverkehr aus Richtung Hafenbrücke eingefahren und wollte ihn an der zweiten Ausfahrt in Richtung Schützenhofweg wieder verlassen, sagt Polizeisprecher Bekermann.
Dabei erfasste die VW-Fahrerin eine 16-jährige Buxtehuderin, die mit ihrem E-Scooter die Fußgängerfurt des Schützenhofwegs in Richtung Estebrügge querte.
Jugendliche verletzt, Autofahrerin unter Schock
Die E-Scooter-Fahrerin wurde verletzt, der Rettungsdienst brachte sie in das Elbe Klinikum Buxtehude. Auch die Autofahrerin wurde vom Rettungsdienst in das Krankenhaus gebracht, da sie einen Schock erlitten hatte, so Bekermann.
Bilanz nach sechs Tagen
14 E-Scooter-Fahrer alkoholisiert auf Kieler Woche gestoppt
Beide Frauen konnten die Klinik nach ambulanter Behandlung wieder verlassen. Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf mindestens 2100 Euro.
Autofahrerin kollidiert mit zwei Jugendlichen auf E-Scooter
Am Samstag gegen 18 Uhr befuhr eine 25-jährige Hamburgerin mit einem Hyundai i10 die Ferdinandstraße in Richtung Hauptstraße.
Wie die Polizei mitteilt, kollidierte die Frau beim Linksabbiegen auf ein Grundstück mit einem E-Scooter, welcher auf dem Gehweg ebenfalls in Richtung Hauptstraße fuhr.
Schaden auf mindestens 3000 Euro geschätzt
Der E-Scooter, auf dem verbotswidrig ein 14- und ein 16-jähriger Buxtehuder fuhren, prallte in die Fahrertür des Hyundai, woraufhin die beiden Jugendlichen stürzten. Der 16-jährige Fahrer des E-Scooters erlitt laut Polizeiangaben leichte Verletzungen. Sein 14-jähriger Mitfahrer gab an, unverletzt geblieben zu sein, wurde jedoch vorsorglich ebenfalls zur Untersuchung in das Elbe Klinikum Buxtehude gebracht.
Die Autofahrerin erlitt ebenfalls leichte Verletzungen, verzichtete aber auf eine medizinische Versorgung. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf mindestens 3000 Euro.
Elf Anzeigen für falsch geparkte Fahrzeuge
Am Samstagmittag wurde die Polizei zum Heidebad in Buxtehude gerufen. Zahlreiche Freibadbesucher hatten im absoluten Halteverbot geparkt und damit die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge gefährdet, teilt Polizeisprecher Matthias Bekermann mit.
Laut Polizei schrieben die Beamten Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten gegen elf Fahrzeughalter, ließen einen Pkw umparken, sperrten einige Bereiche mit Flatterband ab, um diese freizuhalten, und machten eine entsprechende Durchsage im Freibad.
Schnelle Anfahrt entscheidet über Leben und Tod
„Im Interesse aller Schwimmbadbesucher sind die Parkregeln zwingend einzuhalten“, sagt Bekermann. Im Ernstfall, beispielsweise bei einem Ertrinkungsnotfall oder einem Kreislaufstillstand, sei die schnelle Anfahrt von Rettungsmitteln essenziell und könne über Leben und Tod entscheiden.
Bekermann: „Bei schwerwiegenden Verstößen können Fahrzeuge zudem kostenpflichtig durch ein Abschleppunternehmen entfernt werden“. (sb/pm)
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