Mehr als 2 Promille am Steuer: Polizei zieht Loxstedterin aus dem Verkehr
Eine Loxstedterin musste „pusten“. Foto: Marcus Brandt/dpa
Weil sie mit ihrem Auto in Schlangenlinien fährt, wird eine Loxstedterin angehalten. Der Atemalkoholtest ist eindeutig.
Landkreis Cuxhaven. Andere Verkehrsteilnehmer hatten die Autofahrerin in der Nacht zu Freitag (14. August) gegen 2 Uhr der Polizei gemeldet: Die 41-jährige Loxstedterin fuhr mit ihrem Auto Schlangenlinien auf der B71. Das berichtet Cuxhavens Polizeisprecherin Benita Englich.
In der Lindenallee in Bexhövede (Landkreis Cuxhaven) stoppten die Polizisten die Fahrt der Frau. Bei der anschließenden Kontrolle musste sie einen Atemalkoholtest durchführen. „Die Beamten stellten einen Wert von über 2 Promille fest“, teilt Englich mit.
Der Frau wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Alkoholisiert Autofahren - das sind die Promille-Grenzen
- Strikte 0,0 Promille gelten für Fahranfänger und Fahrer bis 21 Jahre. Wer erwischt wird, muss mit 250 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Fahranfänger müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen und ihre Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Auch Bus- und Taxifahrer müssen die 0,0 Promille einhalten.
- 0,5 Promille sind die Grenze: ab diesem Wert gilt der Alkoholverstoß als Ordnungswidrikeit. Fährt der Fahrer mit 0,5 bis 1,09 Promille Auto und zeigt keine weiteren Auffälligkeiten, drohen ihm 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Bei einem Wert zwischen 0,3 und 1,09 Promille sowie Ausfallerscheinungen, z.B. in Schlangenlinien fahren, gilt der Fahrer als relativ fahruntüchtig. Damit kann sich der Fahrer, z.B. wenn er einen Unfall verursacht, strafbar machen. Hier droht eine Geldstrafe sowie der Verlust des Führerscheins. Bei Wiederholungstätern oder bei schweren alkoholbedingten Unfällen kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
- Wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist, gilt als absolut fahruntüchtig. Wer so erwischt wird, macht sich strafbar.
- Bei mehr als 1,6 Promille muss der Fahrer zusätzlich zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
(set)
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