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Hausfriedensbruch

Weihnachtsbaum-Streit vor Hamburger Kita: Urteil gegen Gärtner rechtskräftig

Das heimliche Aufstellen eines Weihnachtsbaums auf dem Gelände einer Hamburger Kita war Hausfriedensbruch, hat das Oberlandesgericht nun endgültig festgestellt. (Archivbild)

Das heimliche Aufstellen eines Weihnachtsbaums auf dem Gelände einer Hamburger Kita war Hausfriedensbruch, hat das Oberlandesgericht nun endgültig festgestellt. (Archivbild) Foto: Niklas Graeber/dpa

Ein Gärtner stellt vor einer Hamburger Kita heimlich einen Weihnachtsbaum auf. Die Einrichtung will den Baum aber nicht und erstattet Anzeige. Die Justiz hat nun ein abschließendes Urteil gefällt.

Von dpa 21.08.2026, 20:00 Uhr
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Hamburg. Bald drei Jahre nach dem heimlichen Aufstellen eines Weihnachtsbaums vor einer Hamburger Kita ist die Verurteilung eines Gärtners wegen Hausfriedensbruchs rechtskräftig. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Das Landgericht hatte den 55-Jährigen am 12. März vergangenen Jahres im Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage muss er zusätzlich 2.400 Euro an eine Einrichtung für Kinder zahlen. 

Der Geschäftsführer eines Betriebs für Gartenpflanzen hatte 2023 in einer Dezembernacht auf dem umzäunten Gelände einer Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt heimlich einen großen Weihnachtsbaum aufgestellt und Geschenke darunter gelegt. Die Kita stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs. 

Kita hatte sich gegen einen Baum entschieden

Zuvor hatte sie den Eltern bereits erklärt, dass sich das Team gemeinsam mit den Kindern im Sinne der Religionsfreiheit gegen einen Weihnachtsbaum entschieden habe. Dabei sollte es darum gehen, kein Kind und seinen Glauben auszuschließen. Weihnachtliche Dekoration rund um die Festtage - wie Adventskalender, Kränze und eingezogene Wichtel - gebe es in der Kita dennoch, wie der Kitavorstand betonte. In den zehn Jahren seit Bestehen hätten sich Team und Kinder erst dreimal für einen Weihnachtsbaum entschieden. 

Der Richter am Landgericht ging in seiner Urteilsbegründung daher davon aus, dass dem Angeklagten der Grund für die Entscheidung gegen den Baum hinreichend bekannt gewesen sei. Die Sprecherin des Gerichts betonte, dass das Urteil allein das unerlaubte Betreten des Geländes umfasst. Hätte der Gärtner den Baum vor dem Kita-Zaun aufgestellt, hätte es kein Verfahren gegeben. 

Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten, den Strafbefehl von August 2024 gegen eine Zahlung von 500 Euro einzustellen, das hatte der Gärtner abgelehnt. Deshalb ging der Fall vor Gericht.

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