Blaulicht

Bis zu 65 km/h: Polizei stoppt E-Scooter-Fahrer im Alten Land

Der ist doch viel zu schnell unterwegs? Der E-Scooter-Fahrer erweckte gleich den Verdacht einer Streifenwagenbesatzung. (Symbolbild)

Der ist doch viel zu schnell unterwegs? Der E-Scooter-Fahrer erweckte gleich den Verdacht einer Streifenwagenbesatzung. (Symbolbild) Foto: Christoph Soeder/dpa

Der 36-Jährige fährt mitten in der Nacht an der K39 entlang. Als die Polizei ihn anhält, gibt er Erstaunliches von sich. Seinen Roller ist er erst einmal los.

Von Redaktion 04.06.2026, 08:25 Uhr

Jork. Gerade berichtete das TAGEBLATT über sich verschärfende E-Scooter-Regeln von März 2027, da fällt ein besonders dreister Mann in Jork auf. Nach Angaben der Polizei sei der E-Scooter-Fahrer in der Nacht zum Mittwoch gegen 0.45 Uhr auf dem Radweg der Kreisstraße 39 durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen. Eine Streife der Polizei Buxtehude habe den Mann zufällig in Richtung Hamburg fahren sehen. Bei den Beamten sei sofort der Verdacht aufgekommen, der Scooter fahre schneller als die zulässigen 20 km/h.

„Die Beamten wendeten und schlossen zu dem E-Scooter auf, der sich bereits deutlich entfernt hatte. Auf Höhe der JVA Hahnöfersand wurde der Fahrer schließlich gestoppt und kontrolliert“, berichtet Polizeisprecher Matthias Bekermann.

36-Jähriger sucht erst keine Ausreden

Die Buxtehuder Polizisten hatten offenbar den richtigen Riecher: Zunächst habe festgestellt werden können, dass an dem E-Scooter das Versicherungskennzeichen eines anderen Fahrzeugs angebracht war. „Damit standen der Verdacht einer Urkundenfälschung sowie ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz im Raum“, so Bekermann.

Der Fahrer, ein 36-jähriger Mann aus Emden, habe die Tat noch vor Ort eingeräumt. „Er erklärte den Beamten, dass es eigentlich nur eine Frage der Zeit gewesen sei, bis er erwischt werde“, berichtet der Polizeisprecher weiter.

Roller nicht zugelassen im Straßenverkehr

Denn damit nicht genug: Bei dem Gefährt handelte es sich den Angaben zufolge um ein Modell, welches vom Hersteller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h beworben wird. In Deutschland sind auf öffentlichen Straßen jedoch nur E-Scooter bis 20 km/h zugelassen. Der Roller des 36-Jährigen darf mangels einer allgemeinen Betriebserlaubnis nicht im Straßenverkehr fahren; mit dem Gefährt dürfe ausschließlich auf Privatgrundstücken gefahren werden. Dieser Verstoß ziehe laut Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich.

Zudem sei wegen der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 65 eine entsprechende Fahrerlaubnis notwendig, die der Mann nicht vorweisen konnte. Somit erwarte ihn auch ein weiteres Strafverfahren.

E-Scooter wurde sichergestellt

Und wie ging die Kontrolle für den 36-Jährigen aus? Der blieb ohne Scooter mitten in der Nacht zurück. Das „Elektrokleinstfahrzeug“ sei nämlich noch an der K39 sichergestellt worden.

Polizeisprecher Bekermann: „Bemerkenswert war, dass sich der 36-Jährige der immensen Gefahren durchaus bewusst zeigte. Er erklärte, dass er in der Vergangenheit bereits bei hoher Geschwindigkeit mit einem E-Scooter gestürzt sei und sich dabei einen Knochenbruch zugezogen habe.“ (pm/tip)

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Ulla Bowe
24.06.202622:27 Uhr

Aktualisierung 23.06.26
"Winsen im Kreis Harburg erhielt die Polizei am Montag einen Hinweis auf einen Jugendlichen mit einem mutmaßlich frisierten E-Scooter. Vor Ort überprüften die Beamten einen 14-Jährigen. Da der Scooter nach ersten Angaben mit bis zu 60 km/h laufen soll, wurde das Gefährt zur weiteren Überprüfung sichergestellt."
Und STADE:
"Mein" der Polizei vor über zwei Wochen gemeldeter Raser kann weiterhin täglich unbehelligt sein gefährliches Tun fortsetzen. Antwort des diensthabenden Polizisten nach erneutem Hinweis (24.06.26) auf diesen Gefährder war, es täte ihm wirklich leid, aber ihm stünde "kein Fahrzeug zur Verfügung".
Zur Erinnerung: Der Raser fährt auch Wochen nach Meldung bei der Stader Polizei weiterhin mit mindestens doppelter Geschwindigkeit durch die 30-er Zone und gefährdet weiterhin Andere und sich selbst.
Irgendwas läuft falsch im Staate...(frei nach Shakespeare)
Michael Bowe

Ulla Bowe
04.06.202609:32 Uhr

1/2
Meinen Widerspruch hinsichtlich seiner Äußerung beantwortete er dann mit der Aussage, daß es evt. dann einmal kontrolliert werde könne, wenn personelle und zeitliche Ressourcen zur Verfügung stünden.
Tja, und seitdem rast der junge Mann tagein/tagaus weiterhin offenbar unbehelligt durch die 30-er Zone, denn wäre er inzwischen kontrolliert worden, hätte er wohl zur Zeit (wegen polizei-technischer Überprüfung) kein solches Gefährt mehr.
Ich verstehe solche Polizeibeamten nicht; es wirkt arrogant und desinteressiert, wenn so reagiert wird.
Michael Bowe

Ulla Bowe antwortete am
04.06.202620:47 Uhr

Eine Banalisierung dezidiert aufgezeigtem, regelmäßig wiederholtem, gefährdendem Verhaltens von einem Verkehrsteilnehmer sollte der Polizei NICHT gemeldet werden,weil sie sich um anderes zu kümmern hat???
Unfälle werden auch durch präventives Eingreifen verhindert!
Was ist falsch daran, der Polizei Hinweise zu geben, was sich auf einer Straße zuträgt, - unabhängig ob bei mir, Ihnen oder sonstwo -, und sich dabei nicht abgefertigt vorzukommen?
Ich weiß, daß auch "Kommunikationstraining" Bestandteil der Ausbildung für den Polizeidienst ist.
Bitte hören Sie sich selbst einmal zu, damit nicht der Eindruck entsteht, daß Sie sich anmaßen, beurteilen zu können, was verfolgungswürdig ist und was nicht!
Michael Bowe

A
Annedore Fricke antwortete am
04.06.202618:02 Uhr

Torsten Fricke schreibt:

Seit jeher gibt es - menschlich verständlich - das Bestreben, primär vor der eigenen Haustür für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Deshalb sind Anwohnerbeschwerden über Mißstände im Straßenverkehr bei der Polizei an der Tagesordnung.
Naturgemäß ist das ein sehr begrenzter Blickwinkel, während die Polizei den Blick weiter aufgestellt haben muss.
In jeder geschwindigkeitsbeschränkten Stader Anwohnerstraße wird es glühende Anhänger für polizeiliche Verkehrsmaßnahmen geben, doch dürfte das damit verbundene Überwachungsproblem auf der Hand liegen.

Ulla Bowe antwortete am
04.06.202613:51 Uhr

@A
Ich glaube mal zu Ihren Gunsten, daß Ihnen bekannt ist, daß die Polizei immer wieder darauf hinweist und auch darum bittet, Verkehrsverstöße zu melden. Das ist für mich trotz der vielen "Randerscheinungen" ausnahmsweise dann der Fall, wenn eine deutliche Gefährdung und/oder Eigengefährdung vorliegt. Das ist hier der Fall. Insofern ist Ihr Beitrag m.E. vernachlässigbar.
Oder worum geht's Ihnen?
Michael Bowe

A
Annedore Fricke antwortete am
04.06.202613:28 Uhr

Torsten Fricke schreibt:

Die ganz überwiegende Mehrheit der Polizeibeamten macht - und das in schwerer werdenden Zeiten - einen großartigen Job nach meiner Beobachtung und das muss so auch einmal mit aller Deutlichkeit gesagt werden.
Skepsis kommt aber immer dann auf, wenn quasi "Sonderverfolgungsaufträge" einzelner Personen mit Straßenverkehrsbezug, auch noch telefonisch vorgetragen, erteilt werden sollen. Diese Skepsis hat mein volles Verständnis. Die polizeilichen Ressourcen sind nun einmal begrenzt und müssen sinnvoll eingesetzt werden. Das gelingt in aller Regel gut, weil die Beamten den Blick für das Wesentliche haben und nicht für Randerscheinungen, die es natürlich zuhauf immer auch geben wird.

Ulla Bowe
04.06.202609:26 Uhr

1/1
Jeden Morgen zwischen 7.35 und 7.45 Uhr fährt durch unsere 30-er Zone mit Einfamilienwohnhäusern und vielen Schulkindern auf Fuß- und Radweg ein Mokick-ähnliches e-Zweirad mit sirrendem Motorgeräusch. Die Geschwindigkeit erscheint meinen Nachbarn und mir bei 60/70 km/h zu liegen. Natürlich fahren den ganzen Tag immer wieder auch e-Scooter mit offensichtlich unter 14-Jährigen, zu Zweit und leider auch deutlich über 20 km/h schnell durch diese Wohnstraße. Aber besonders aus Anlaß dieses rücksichtslos schnellen e-Zweirads rief ich bei der Polizei an und beschrieb die Situation. Ich regte an, sich in diesem von mir genannten Zeitfenster einmal werktags unauffällig zu positionieren und das Beschriebene zu überprüfen.
Mich befremdete, daß der Polizist am Telefon als Erstes meinte, bei den Schätzungen der Geschwindigkeit würden sich viele Leute meist irren. (siehe 1/2)

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