Bis zu 65 km/h: Polizei stoppt E-Scooter-Fahrer im Alten Land
Der ist doch viel zu schnell unterwegs? Der E-Scooter-Fahrer erweckte gleich den Verdacht einer Streifenwagenbesatzung. (Symbolbild) Foto: Christoph Soeder/dpa
Der 36-Jährige fährt mitten in der Nacht an der K39 entlang. Als die Polizei ihn anhält, gibt er Erstaunliches von sich. Seinen Roller ist er erst einmal los.
Jork. Gerade berichtete das TAGEBLATT über sich verschärfende E-Scooter-Regeln von März 2027, da fällt ein besonders dreister Mann in Jork auf. Nach Angaben der Polizei sei der E-Scooter-Fahrer in der Nacht zum Mittwoch gegen 0.45 Uhr auf dem Radweg der Kreisstraße 39 durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen. Eine Streife der Polizei Buxtehude habe den Mann zufällig in Richtung Hamburg fahren sehen. Bei den Beamten sei sofort der Verdacht aufgekommen, der Scooter fahre schneller als die zulässigen 20 km/h.
„Die Beamten wendeten und schlossen zu dem E-Scooter auf, der sich bereits deutlich entfernt hatte. Auf Höhe der JVA Hahnöfersand wurde der Fahrer schließlich gestoppt und kontrolliert“, berichtet Polizeisprecher Matthias Bekermann.
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36-Jähriger sucht erst keine Ausreden
Die Buxtehuder Polizisten hatten offenbar den richtigen Riecher: Zunächst habe festgestellt werden können, dass an dem E-Scooter das Versicherungskennzeichen eines anderen Fahrzeugs angebracht war. „Damit standen der Verdacht einer Urkundenfälschung sowie ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz im Raum“, so Bekermann.
Der Fahrer, ein 36-jähriger Mann aus Emden, habe die Tat noch vor Ort eingeräumt. „Er erklärte den Beamten, dass es eigentlich nur eine Frage der Zeit gewesen sei, bis er erwischt werde“, berichtet der Polizeisprecher weiter.
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Roller nicht zugelassen im Straßenverkehr
Denn damit nicht genug: Bei dem Gefährt handelte es sich den Angaben zufolge um ein Modell, welches vom Hersteller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h beworben wird. In Deutschland sind auf öffentlichen Straßen jedoch nur E-Scooter bis 20 km/h zugelassen. Der Roller des 36-Jährigen darf mangels einer allgemeinen Betriebserlaubnis nicht im Straßenverkehr fahren; mit dem Gefährt dürfe ausschließlich auf Privatgrundstücken gefahren werden. Dieser Verstoß ziehe laut Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich.
Zudem sei wegen der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 65 eine entsprechende Fahrerlaubnis notwendig, die der Mann nicht vorweisen konnte. Somit erwarte ihn auch ein weiteres Strafverfahren.
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E-Scooter wurde sichergestellt
Und wie ging die Kontrolle für den 36-Jährigen aus? Der blieb ohne Scooter mitten in der Nacht zurück. Das „Elektrokleinstfahrzeug“ sei nämlich noch an der K39 sichergestellt worden.
Polizeisprecher Bekermann: „Bemerkenswert war, dass sich der 36-Jährige der immensen Gefahren durchaus bewusst zeigte. Er erklärte, dass er in der Vergangenheit bereits bei hoher Geschwindigkeit mit einem E-Scooter gestürzt sei und sich dabei einen Knochenbruch zugezogen habe.“ (pm/tip)
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