Immer wieder Ärger

E-Scooter: Neue Regeln kommen – Höhere Bußgelder

Bereits jetzt nimmt die Polizei E-Scooter-Fahrer ins Visier - etwa in der Buxtehuder Fußgängerzone.

Bereits jetzt nimmt die Polizei E-Scooter-Fahrer ins Visier - etwa in der Buxtehuder Fußgängerzone. Foto: Sulzyc

Eine Übersicht über die Neuerungen und wichtige Dinge, auf die E-Scooter-Fahrer jetzt schon achten müssen - damit es nicht teuer wird.

Von Christina Bachmann 04.06.2026, 12:05 Uhr

Landkreis. Von der Bahn bis zum Büro oder wenige Kilometer zum Treffen mit Freunden - E-Scooter sind für kurze Strecken bei etlichen Leuten beliebt. Für andere sind die Gefährte der reinste Graus. Fakt ist: Auch wenn sie an Spielzeugroller aus der Kindheit erinnern, sind sie Kraftfahrzeuge, für die im Straßenverkehr Regeln gelten.

Diese Regeln wurden noch einmal geändert, die Neuerungen gelten aber erst ab März 2027. „Die Regelungen wurden mehr an den Radverkehr angepasst“, sagt Svea Hagen vom Auto Club Europa (ACE). „Sie sind damit klarer und einheitlicher, und es gibt weniger Missverständnisse.“ Bei manchen Verstößen müssen E-Scooter-Fahrende künftig auch tiefer in die Tasche greifen.

„Es ist wichtig zu wissen, dass die neuen Regeln kommen“, sagt Svea Hagen. „Aber zurzeit könnte man theoretisch rechtlich belangt werden, wenn man noch nicht geltende Regeln jetzt schon umsetzt.“ Der ACE weist daher darauf hin, was jetzt schon im Sinne der Verkehrssicherheit zu beachten ist - und was erst später gilt.

(1) E-Scooter: Was gilt jetzt schon

  • E-Scooter darf erst fahren, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sonst drohen hohe Bußgelder. Leih-Scooter darf man meist erst ab 18 Jahren nutzen, hier sind die AGB der Betreiber zu beachten.

  • Auf einen E-Scooter gehört immer nur eine Person, zu zweit fahren ist verboten.

  • Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen darf nicht E-Scooter gefahren werden, man muss das Fahrzeug schieben oder tragen. Ausnahme: Ein Zusatzzeichen mit einem E-Scooter-Piktogramm und dem Wort „frei“ erlaubt auf dem Gehweg Schrittgeschwindigkeit.

  • Auch auf dem E-Roller gibt es Promillegrenzen - wie beim Autofahren gilt unter 21 Jahren ein striktes Alkoholverbot. Ansonsten drohen schon ab 0,3 Promille auf dem E-Scooter Strafen wie Bußgelder oder Fahrverbote. Mit möglichen Folgen für einen Autoführerschein.

  • Die Roller sind versicherungspflichtig und brauchen jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette. Wer ohne Versicherungsschutz E-Scooter fährt, begeht eine Straftat.

  • Wer abbiegt, muss das rechtzeitig und eindeutig anzeigen, etwa mit einem Handzeichen.

  • Steht in Einbahnstraßen das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“, dürfen auch E-Scooter-Fahrer in Gegenrichtung durch diese Straße fahren.

  • Auch ohne Helmpflicht empfiehlt der ACE, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen.

  • Ob die Roller in Bus oder Bahn mitgenommen werden dürfen, hängt vom regionalen Verkehrsbetrieb oder der Stadt ab. Viele haben es bereits verboten.

(2) Wichtige Neuerungen ab März 2027

  • Fährt mehr als eine Person auf einem E-Roller, werden nicht mehr wie bisher 5 Euro Verwarngeld fällig, sondern 25. Dafür dürfen künftig zwei Roller nebeneinander auf der Straße fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird - wie bei Fahrrädern.

  • Wer auf Gehwegen fährt, zahlt künftig 25 statt 15 Euro. Allerdings erlaubt ab März 2027 das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch Elektrokleinstfahrzeugen das Nutzen von Gehwegen, Fußgängerzonen oder Bussonderfahrstreifen. Stellt eine Kommune dort jedoch ein weiteres Zusatzschild auf, kann sie Elektrokleinstfahrzeuge wiederum verbieten.

  • Auch wenn ein Radweg vorhanden ist, können E-Scooter-Nutzende zwischen Fahrbahn und Radweg wählen. Ausnahme: ein blaues, rundes Schild mit einem weißen Fahrrad ordnet die Benutzungspflicht für Radfahrer an - die ist dann auch für die Roller vorgeschrieben.

  • Neu zugelassene E-Scooter müssen einen Blinker haben. Zwar dürfen bis 2027 in den Verkehr gebrachte Elektrokleinstfahrzeuge weiter ohne Blinker fahren, der ACE rät aus Sicherheitsgründen trotzdem zu einem Modell mit Blinker.

  • Der Grünpfeil für Radfahrende an einer roten Ampel gilt nun auch für alle, die mit dem E-Scooter unterwegs sind. Allerdings erst ab März 2027 - „bis dahin kann das als Rotlichtverstoß belangt werden“, sagt Svea Hagen. (dpa/tmn)

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Dieter Eschweiler
04.06.202617:02 Uhr

Doppelter Kommentar gelöscht. TAGEBLATT online

Dieter Eschweiler
04.06.202617:02 Uhr

Zumindest die alten Regeln für E-Roller dürften mittlerweile den meisten bekannt sein. Trotzdem halten sich die wenigsten daran. Ein höheres Bußgeld oder neue Regeln werden mangels Respekt und Akzeptanz eher keine Wirkung zeigen.

L
Lars Ehrlich
03.06.202612:52 Uhr

Ich sehe mehr E-Scooter mit 2 Personen als einer fahren. Das wäre eine gute Einnahmequelle.

H
Hannelore Schmidt
03.06.202608:23 Uhr

Eine Helmpflicht wäre auch sehr wichtig, zum eigenen Schutz!

S
Sabine Hellwege
03.06.202608:12 Uhr

Was nützen die besten Regeln, wenn nicht kontrolliert und geahndet wird?

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