Zusammenstoß mit E-Scooter: Fußgängerin in Buxtehude schwer verletzt
In Buxtehude brachte ein 14-Jähriger mit seinem E-Scooter eine 82-Jährige zu Fall. Die Seniorin verletzte sich dabei schwer. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Schon wieder ein Unfall, bei dem ein E-Scooter beteiligt war. In Buxtehude brachte ein Jugendlicher eine Seniorin zu Fall - weil er gleich zwei Verkehrsverstöße beging.
Buxtehude. Das Unglück ereignete sich am Montagnachmittag gegen 15.30 Uhr: Ein 14-jähriger Buxtehuder war mit seinem E-Scooter entlang der Hansestraße unterwegs, als er nach eigenen Angaben bei roter Fußgängerampel die Lange Straße überquerte. Auf dem Gehweg touchierte er dann eine Seniorin.
Seniorin ins Krankenhaus eingeliefert
Die 82-Jährige „wartete an der Ampel, um die Straße in Richtung Harburger Straße zu überqueren“, berichtet Polizeisprecher Matthias Bekermann. Die Seniorin stürzte infolge des Zusammenstoßes und zog sich eine schwere Beinverletzung zu. Sie wurde vom Rettungsdienst ins Elbe Klinikum Buxtehude gebracht.
Der Jugendliche gab bei der Unfallaufnahme an, dass er nicht mehr rechtzeitig habe bremsen können, weil er während der Fahrt ein Smartphone in der Hand hielt. Gegen den 14-Jährigen wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Immer wieder Ärger
E-Scooter: Neue Regeln kommen – Höhere Bußgelder
Der aktuelle Fall ist einer von vielen Unglücken in der jüngeren Vergangenheit, bei denen E-Scooter eine Rolle spielten. Im Landkreis Cuxhaven fuhr eine Seniorin eine 15-Jährige um. Und in Hamburg starb ein E-Scooter-Fahrer in Folge eines Sturzes.
Ab März kommenden Jahres gelten für E-Scooter übrigens neue Regeln. Hier die Übersicht:
E-Scooter: Das gilt schon jetzt
- E-Scooter darf erst fahren, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sonst drohen hohe Bußgelder. Leih-Scooter darf man meist erst ab 18 Jahren nutzen, hier sind die AGB der Betreiber zu beachten.
- Auf einen E-Scooter gehört immer nur eine Person, zu zweit fahren ist verboten.
- Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen darf nicht E-Scooter gefahren werden, man muss das Fahrzeug schieben oder tragen. Ausnahme: Ein Zusatzzeichen mit einem E-Scooter-Piktogramm und dem Wort „frei“ erlaubt auf dem Gehweg Schrittgeschwindigkeit.
- Auch auf dem E-Roller gibt es Promillegrenzen - wie beim Autofahren gilt unter 21 Jahren ein striktes Alkoholverbot. Ansonsten drohen schon ab 0,3 Promille auf dem E-Scooter Strafen wie Bußgelder oder Fahrverbote. Mit möglichen Folgen für einen Autoführerschein.
- Die Roller sind versicherungspflichtig und brauchen jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette. Wer ohne Versicherungsschutz E-Scooter fährt, begeht eine Straftat.
- Wer abbiegt, muss das rechtzeitig und eindeutig anzeigen, etwa mit einem Handzeichen.
- Steht in Einbahnstraßen das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“, dürfen auch E-Scooter-Fahrer in Gegenrichtung durch diese Straße fahren.
- Auch ohne Helmpflicht empfiehlt der ACE, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen.
- Ob die Roller in Bus oder Bahn mitgenommen werden dürfen, hängt vom regionalen Verkehrsbetrieb oder der Stadt ab. Viele haben es bereits verboten.
E-Scooter: Wichtige Neuerungen ab März 2027
- Fährt mehr als eine Person auf einem E-Roller, werden nicht mehr wie bisher 5 Euro Verwarngeld fällig, sondern 25. Dafür dürfen künftig zwei Roller nebeneinander auf der Straße fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird - wie bei Fahrrädern.
- Wer auf Gehwegen fährt, zahlt künftig 25 statt 15 Euro. Allerdings erlaubt ab März 2027 das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch Elektrokleinstfahrzeugen das Nutzen von Gehwegen, Fußgängerzonen oder Bussonderfahrstreifen. Stellt eine Kommune dort jedoch ein weiteres Zusatzschild auf, kann sie Elektrokleinstfahrzeuge wiederum verbieten.
- Auch wenn ein Radweg vorhanden ist, können E‑Scooter-Nutzende zwischen Fahrbahn und Radweg wählen. Ausnahme: ein blaues, rundes Schild mit einem weißen Fahrrad ordnet die Benutzungspflicht für Radfahrer an - die ist dann auch für die Roller vorgeschrieben.
- Neu zugelassene E-Scooter müssen einen Blinker haben. Zwar dürfen bis 2027 in den Verkehr gebrachte Elektrokleinstfahrzeuge weiter ohne Blinker fahren, der ACE rät aus Sicherheitsgründen trotzdem zu einem Modell mit Blinker.
- Der Grünpfeil für Radfahrende an einer roten Ampel gilt nun auch für alle, die mit dem E-Scooter unterwegs sind. Allerdings erst ab März 2027 - „bis dahin kann das als Rotlichtverstoß belangt werden“, sagt Svea Hagen vom Auto Club Europa (ACE).
(pm/dpa/ham)
Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.