Blaulicht

Zwei Autos in Stade aufgebrochen

Einen Autodieb hat die Stader Polizei gefasst (Symbolbild).

Einen Autodieb hat die Stader Polizei gefasst (Symbolbild). Foto: Pixabay.de

Autoknacker treiben in der Stader Innenstadt ihr Unwesen. Zwei Fahrzeuge werden beschädigt.

Von Redaktion 10.07.2026, 05:50 Uhr

Stade. Die beiden Autos wurden in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (7./8. Juli 2026) in der Zeit zwischen 1 und 8.45 Uhr in der Stader Innenstadt aufgebrochen. Das berichtet der Sprecher der Polizeiinspektion Stade, Rainer Bohmbach.

In der Eisenbahnstraße schlugen Unbekannte bei einem Kia Proceed die Scheibe der Beifahrertür ein und durchwühlten das Fahrzeug. Laut Bohmbach haben die Diebe aber aus dem Auto nichts Brauchbares erbeuten können.

Anders in der Neubourgstraße: Dort zerstörten die Kriminellen bei einem Seat Arcona ebenfalls die Beifahrerscheibe. Anschließend entwendeten sie Papiere, Bankkarten und eine „geringe Menge Bargeld“ aus dem Auto, so Bohmbach.

Die Polizisten schätzen den Schaden insgesamt auf mehrere 100 Euro. Hinweise zur Tat oder den Tätern nimmt die Polizeiinspektion Stade unter 04141-102215 entgegen.

Welche Versicherung zahlt nach einem Diebstahl?

Bei Diebstahl tritt eine eventuell abgeschlossene Teilkaskoversicherung ein. Diese ist auch Bestandteil einer Vollkaskoversicherung. Ein Schadenfreiheitsrabatt bleibt von einem Diebstahl unberührt, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung fällt im Versicherungsfall aber an und wird von der Erstattungssumme abgezogen.

Was genau ersetzt wird, richtet sich nach dem individuellen Vertrag im Einzelfall - in der Regel der Wiederbeschaffungswert, je nach Vertrag kann aber auch der Neuwert des Autos versichert sein.

Nicht gestohlen - „nur“ aufgebrochen

Auch wenn nicht das ganze Fahrzeug weg ist, sondern es nur aufgebrochen wurde, greift die Teilkasko. Dann werden in der Regel gestohlene fest eingebaute Teile ersetzt - etwa Bordcomputer, Airbags oder Radios. Auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe wird erstattet

Was fest verbaut ist, wie etwa Airbag-Lenkrad sowie Zubehör, das nur dem Gebrauch des Autos dient, wiederum ebenfalls die Teilkasko. Der GDV nennt dafür auch einen Kindersitz oder ein fest eingebautes Navi als Beispiel.

Was nicht von der Teilkasko ersetzt wird, sind etwa Smartphones, Laptops oder andere Wertgegenstände - in der Regel alles, was nicht fest im Auto verbaut ist.

Wer nur die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bleibt auf dem Schaden allein sitzen.

Was die Versicherung für die Abwicklung benötigt

Einen vermuteten Diebstahl sollte man sofort der Polizei melden. Diese kann dann auch im Zweifel klären, ob das Auto tatsächlich gestohlen oder nicht doch nur abgeschleppt wurde. Auch die Versicherung sollte schnellstmöglich Infos bekommen.

Wer die Abwicklung mit der Versicherung möglichst unkompliziert gestalten will, sollte laut GDV folgende Dinge und Nachweise vorhalten:

  • Nachweis der Anzeige bei der Polizei
  • Alle Autoschlüssel und die Fahrzeugpapiere
  • Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle
  • Schriftliche Schadenanzeige des Kunden
  • Angaben zum Wert des Autos

(set/mit dpa)

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Heiko Kania
10.07.202614:21 Uhr

"...entwendeten sie Papiere, Bankkarten und eine „geringe Menge Bargeld“ aus dem Auto..." - ich hoffe, dass nicht die Solidargemeinschaft der Versicherungsnehmer diese Dummheit belohnen "darf".

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