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Prozesse

Vizepräsident der Zentralen Polizeidirektion wehrt sich

Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.

Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.

Die mehr als 2000 Beschäftigten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen dürften überrascht gewesen sein, ihr kommissarischer Leiter auch: Er wurde von seinen Aufgaben entbunden und versetzt. Dagegen klagte er - und erreichte zumindest eines.

Freitag, 06.10.2023, 14:45 Uhr

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Die Abordnung des von seinen Aufgaben entbundenen Vizepräsidenten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, Uwe Lange, an die Polizeiakademie ist rechtswidrig. Der entsprechende Bescheid vom 24. August habe keine Begründung enthalten, teilte das Verwaltungsgericht Hannover am Freitag zu der Entscheidung vom Donnerstag mit. Daher habe die Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen seine Abordnung an die Polizeiakademie Niedersachsen angeordnet. Lange war erst im März zum kommissarischen Behördenleiter ernannt worden.

Diese Ernennung hob das niedersächsische Innenministerium mit einer Verfügung auf und ordnete Lange an die Polizeiakademie ab, wo ihm die Koordinierung des Projekts „Digitalisierung in der polizeilichen Bildung” übertragen wurde, wie das Verwaltungsgericht mitteilte. Eine Begründung enthielt die Verfügung nicht, außerdem wurde ihm ein Schreiben - mit Gründen - ausgehändigt, wonach gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei. Dagegen klagte er und ersuchte um Eilrechtsschutz.

Hintergrund ist nach früheren Angaben des Ministeriums eine dienstrechtliche Prüfung von Hinweisen auf Verfehlungen bei der Wahrnehmung seiner Führungsaufgaben.

Erfolglos blieb die Klage allerdings im Fall des Entzugs der Leitungsaufgaben - dabei geht es laut Gericht nicht um eine Abordnung, also eine Versetzung zu einer anderen Behörde, sondern eine Umsetzung, also andere Aufgaben des betreffenden Beamten. In diesem Fall müsse eine Entscheidung im Klageverfahren abgewartet werden. Auch sei kein Anspruch auf Rückübertragung der Führungsaufgaben glaubhaft gemacht worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Gemeinsam mit dem Landespolizeipräsidium, den sechs regional zuständigen Polizeidirektionen, dem Landeskriminalamt sowie der Polizeiakademie repräsentiert die Zentrale Polizeidirektion die Polizei in Niedersachsen. Dort arbeiten mehr als 2000 Menschen. Der Behördensitz ist in Hannover.

Mitteilung

© dpa-infocom, dpa:231006-99-466315/2

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