Autodiebe stehlen Audi Q7 in Himmelpforten – 80.000 Euro Schaden
Diebe haben in Himmelpforten einen Audi Q7 55 TFSI e gestohlen (Symbolbild). Foto: AUDI AG
Einen hochwertigen SUV haben Autodiebe in der Nacht zu Freitag entwendet. Die Polizei bittet um Hinweise.
Himmelpforten. Zwei bisher unbekannte maskierte Täter haben in der Nacht von Donnerstag auf Freitag (9./10. April 2026) gegen 1.30 Uhr einen SUV in Himmelpforten gestohlen. Das teilt der Sprecher der Polizeiinspektion Stade, Rainer Bohmbach, mit. Das Auto war zuvor auf einem Grundstück in der Straße Teichenbruch geparkt worden.
Die Diebe betraten das Grundstück und entwendeten den weißen Audi Q7 55 TFSI e. Das Fahrzeug hat das Kennzeichen STD-DD 147. Die Polizei beziffert den Wert des Wagens mit etwa 80.000 Euro.
Hinweise auf die Autodiebe und den Verbleib des hochwertigen Fahrzeuges nimmt die Polizeiinspektion Stade unter 04141/ 102215 entgegen.
Welche Versicherung zahlt nach einem Diebstahl?
Sie wollen morgens zur Arbeit fahren, biegen um die Ecke, wo das Auto steht und - sehen nichts mehr. Das Auto wurde gestohlen. Das zieht oft viel Papierkram und viel Rennerei nach sich. Doch welche Versicherung kommt eigentlich für einen Autodiebstahl auf?
Bei Diebstahl tritt eine eventuell abgeschlossene Teilkaskoversicherung ein. Diese ist auch Bestandteil einer Vollkaskoversicherung. Ein Schadenfreiheitsrabatt bleibt von einem Diebstahl unberührt, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung fällt im Versicherungsfall aber an und wird von der Erstattungssumme abgezogen.
Was genau ersetzt wird, richtet sich nach dem individuellen Vertrag im Einzelfall - in der Regel der Wiederbeschaffungswert, je nach Vertrag kann aber auch der Neuwert des Autos versichert sein.
Nicht gestohlen - nur aufgebrochen
Auch wenn nicht das ganze Fahrzeug weg ist, sondern es nur aufgebrochen wurde, greift die Teilkasko. Dann werden in der Regel gestohlene fest eingebaute Teile ersetzt - etwa Bordcomputer, Airbags oder Radios. Auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe wird erstattet
Was fest verbaut ist, wie etwa Airbag-Lenkrad sowie Zubehör, das nur dem Gebrauch des Autos dient, ersetzt wiederum ebenfalls die Teilkasko. Der GDV nennt dafür auch einen Kindersitz oder ein fest eingebautes Navi als Beispiel.
Was nicht von der Teilkasko ersetzt wird, sind etwa Smartphones, Laptops oder andere Wertgegenstände - in der Regel alles, was nicht fest im Auto verbaut ist.
Wer nur die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bleibt auf dem Schaden allein sitzen.
Was die Versicherung für die Abwicklung benötigt
Einen vermuteten Diebstahl sollte man sofort der Polizei melden. Diese kann dann auch im Zweifel klären, ob das Auto tatsächlich gestohlen oder nicht doch nur abgeschleppt wurde. Auch die Versicherung sollte schnellstmöglich Infos bekommen. Wer die Abwicklung mit der Versicherung möglichst unkompliziert gestalten will, sollte laut GDV folgende Dinge und Nachweise vorhalten:
- Nachweis der Anzeige bei der Polizei.
- Alle Autoschlüssel und die Fahrzeugpapiere.
- Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle.
- Schriftliche Schadenanzeige des Kunden.
- Angaben zum Wert des Autos.
(set/dpa)
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