TGrillen im Landkreis Stade: Was erlaubt ist – und was nicht

Ein Münchener hat sich durch den Grillgeruch so gestört gefühlt, dass er gegen seinen Nachbarn vor Gericht gezogen ist. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn/dpa
Sommer, Sonne – Grillwetter. Das Barbecue im Garten kann jedoch für Stress mit den Nachbarn sorgen. Im Kreis Stade gelten in den Kommunen unterschiedliche Regelungen. Ein Überblick.
Landkreis. Wie oft darf der Nachbar grillen? Die Frage nach der erlaubten Grillfrequenz wurde vom Landgericht München erneut entschieden. Darauf weist Haus & Grund Stade hin.
Amtsgericht
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Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer, der gemeinsam mit seinem grillenden Nachbarn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lebt und sich durch die Gerüche gestört fühlte.
Auf Nachbarn muss Rücksicht genommen werden
Das Landgericht beschränkte die erlaubten Aktivitäten auf maximal vier Grillvergnügen pro Monat, dies aber nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen.
Werde die so erlaubte Grillfrequenz überschritten, drohe ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Begründung: Das Grillen an warmen Tagen im Sommer sei zwar allgemein üblich. Dennoch müsse auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden.
Welche Regeln gelten für das Grillen im Kreis Stade?
„Grundsätzlich ist das Grillen auf dem eigenen Grundstück erst mal erlaubt; es sei denn, es erreicht die Schwelle der Belästigung. Dies unterliegt jeweils einer Einzelfallprüfung“, teilt der Sprecher des Landkreises Stade, Daniel Beneke, dem TAGEBLATT auf Nachfrage mit.
In vielen Bundesländern gebe es Verordnungen und Satzungen zum illegalen Grillen, die auch die Verhängung von Verwarn- oder Bußgeldern vorsehen. Auch Mietverträge können Bestimmungen für das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse beinhalten.
„In Niedersachsen ist das Grillen prinzipiell auf allen städtischen Grünflächen erlaubt“, so der Kreissprecher. Deshalb werde dort kein Bußgeld verhängt, außer wenn in Naturschutzgebieten oder Wäldern gegrillt wird.
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Allerdings können die Städte und Gemeinden weitergehende Regelungen treffen. Deshalb hat das TAGEBLATT bei den Kommunen im Kreis Stade nachgefragt: Gibt es Einschränkungen für das Grillen?
Grillen in Buxtehude
In Buxtehude gibt es keine besonderen Regelungen. Ausgewiesene Grillplätze gibt es in der Stadt nicht. Aber im Stadtpark oder im Bereich am Mühlenteich ist das Grillen erlaubt, sofern ausreichend Abstand zu Bäumen gehalten wird - und Grillutensilien und Müll anschließend wieder mitgenommen werden.
„Für das Grillen auf dem eigenen Grundstück oder Balkon gilt das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot (BGB)“, sagt der Sprecher der Stadt Buxtehude, Thomas Bücher.
Störende Handlungen könnten nur privatrechtlich verfolgt werden - „werden durch das Grillen aber Gefahren verursacht, können die Ordnungsbehörden selbstverständlich eingreifen“.Grillen in der Samtgemeinde Apensen
In der Samtgemeinde Apensen gibt es keine weiterführenden Regelungen. Grundsätzlich sei das Grillen überall erlaubt, wo es gesetzlich nicht verboten ist (zum Beispiel im Wald), teilt der stellvertretende Samtgemeindebürgermeister Edgar Rot mit.

In den sozialen Medien kursiert zurzeit ein Lifehack: Grillroste sollen mit gefrorenem Spülmittel besonders leicht zu reinigen sein. Allerdings braucht es viel Seife dafür. Genauso gut geht mit einem Drahtschwamm und etwas schrubben. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Grillen in Drochtersen
Anders sieht es in der Gemeinde Drochtersen aus.
Grundsätzlich darf in der Gemeinde Drochtersen überall und ohne zeitliche Einschränkungen gegrillt werden. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen, auf die Joshua Horwege vom Ordnungsamt hinweist:
- Ausnahme 1: In den Naturschutzgebieten der Gemeinde Drochtersen darf nicht gegrillt werden. Das gilt für die Naturschutzgebiete Schilf- und Wasserfläche Krautsand/Ostende, Asselersand, Die Scheidung, Kehdinger Moore, Kehdinger Moore II sowie Elbe und Inseln.
- Ausnahme 2: Im Geltungsbereich der Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen müssen Sonderveranstaltungen - dazu gehören auch Grillen und Grillfeste - erst von der Gemeinde genehmigt werden.
Grillen in der Samtgemeinde Fredenbeck
„Grundsätzlich sollte immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme beachtet werden“, sagt Annika Tiemann, Leiterin des Ordnungsamtes der Samtgemeinde Fredenbeck.
Besondere Regelungen zum Grillen gibt es in der Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde aber nicht.
Grillen in der Samtgemeinde Harsefeld
Für Kinderspielplätze und Bolzplätze gilt in der Samtgemeinde Harsefeld eine Ausnahmeregelung: Hier ist das Grillen verboten.
Auch in den ausgewiesenen Naturschutzgebieten der Samtgemeinde gilt ein Grillverbot, betont Verwaltungsmitarbeiterin Jutta Wogawa.
Grillen in der Samtgemeinde Horneburg
In der Samtgemeinde Horneburg gibt es keine ausgewiesenen Grillplätze. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
Grillen in Jork
Öffentliche Grillplätze gibt es in der Gemeinde Jork ebenfalls nicht. „Die Bürger können also lediglich den eigenen Garten oder Balkon nutzen, sofern nicht andere Regelungen, zum Beispiel Hausordnung oder Mietvertrag, dagegensprechen“, sagt die Leiterin des Jorker Ordnungsamtes, Anja Blieffert. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Grillen.

In vielen Mietverträgen steht, dass auf dem Balkon nur mit einem Elektrogerät gegrillt werden darf. Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn/dpa
Grillen in der Samtgemeinde Lühe
Ein allgemeines Grillverbot besteht in der Samtgemeinde Lühe nicht. Ausnahme: Am Lühe-Anleger ist das Grillen verboten. Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke weist jedoch darauf hin, dass offene Feuer in der Samtgemeinde Lühe grundsätzlich verboten sind. Durch die Verwaltung können sie aber genehmigt werden.
Grillen in der Samtgemeinde Nordkehdingen
In der Samtgemeinde Nordkehdingen sind keine Regelungen zum Grillen geschaffen worden. Es gelten die bestehenden Gesetze.
Grillen in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
In der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für das Grillen. Es gibt keine Sonderregelungen.
Grillen in Stade
„In Stade ist es durch Verordnung nicht gestattet, auf öffentlichen Straßen zu grillen und auch nicht in öffentlichen Grünanlagen, außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen“, sagt der Sprecher der Stadt Stade, Stephan Voigt.
Solche Einrichtungen gibt es direkt in Stade nur im Bürgerpark und in Abbenfleth. Allerdings wurde in der Vergangenheit bei lang anhaltender Trockenheit auch an diesen Stellen ein Grillverbot ausgesprochen.
Stades Stadtsprecher betont: „Natürlich greifen diese Regelungen nicht im privaten Bereich: Hier gelten eventuell Hausordnungen der Vermieter.“
Das niedersächsische Justizministerium hat in einer Broschüre „Tipps für Nachbarn“ zusammengestellt. Auch zum Grillen: „Denken Sie auch an Ihre Nachbarn. Achten Sie darauf, dass möglichst wenig an Rauch und Dünsten auf die Nachbargrundstücke zieht, und nutzen Sie nicht jeden schönen Sommerabend zum Grillen. Die Nachbarn werden es Ihnen danken“.