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Einmal erlaubt, einmal verboten: Die Sparkasse darf ihre Leuchtreklame behalten, die „Heimatliebe“ hingegen muss ihre ändern. Foto: Battmer

Einmal erlaubt, einmal verboten: Die Sparkasse darf ihre Leuchtreklame behalten, die „Heimatliebe“ hingegen muss ihre ändern. Foto: Battmer

Die Gastronomen der „Heimatliebe“ und vom „Windmüller“ in Steinkirchen müssen ihre Leuchtreklame verändern. Wenige Meter entfernt dürfen die Sparkasse und Bäcker Pfeiffer ihre jedoch behalten. Warum darf ein Geschäft mit Leuchtreklame werben und ein anderes nicht?

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