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Urteil

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Besucher des Stader Landgerichtes sind aufgefordert zu prüfen, ob ihr Anliegen es rechtfertigt, das Gerichtsgebäude zu betreten. Foto: Hager

Besucher des Stader Landgerichtes sind aufgefordert zu prüfen, ob ihr Anliegen es rechtfertigt, das Gerichtsgebäude zu betreten. Foto: Hager

Die 13. Strafkammer des Landgerichts Stade hat den 24-Jährigen, der im vergangenen Jahr einen 23-Jährigen mit 27 Messerstichen getötet hat, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld stellten sie nicht fest.

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