Recht
TBaulärm bis Schimmel: Wann Sie die Miete mindern dürfen

Defekter Boden: Der Vermieter kann nur bekannte Mängel beheben. Fotos: Bodo Marks/Christin Klose/dpa/tmn
Schimmelbefall an den Wänden, Heizungsausfall im Winter, Hundekot im Treppenhaus: Das können Gründe für eine Mietminderung sein. Dieser Überblick zeigt anhand von Urteilen, Quoten und Tipps, wie Sie dabei richtig vorgehen.