AbonnierenAbo
Übernachtungssteuer

TBettensteuer in Drochtersen: Was Vermieter und Gäste beachten müssen

Wer in Drochtersen übernachtet, zahlt seit Januar drei Prozent Bettensteuer - Vermieter müssen sie halbjährlich abführen (Symbolbild).

Wer in Drochtersen übernachtet, zahlt seit Januar drei Prozent Bettensteuer - Vermieter müssen sie halbjährlich abführen (Symbolbild). Foto: dpa

Seit Anfang des Jahres gibt es in Drochtersen eine Übernachtungssteuer. Wie lief der Start und was müssen Anbieter von Unterkünften beachten?

Jetzt freischalten mit

12 Monate Preisstabilität

1,00 €

pro Woche
  • 1 Jahr garantierter Sonderpreis
  • nach 12 Monaten mtl. kündbar
Langfristig sparen

3 Monate zum Sonderpreis

4,99 €

einmalig
  • unkompliziert weiterlesen
  • nach 3 Monaten mtl. kündbar
Artikel freischalten

1 Monat Vollzugriff

0,99 €

einmalig
  • 1 Monat testen
  • unkompliziert weiterlesen
Vollzugriff testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Mehr TAGEBLATT-Angebote finden Sie hier

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel