Landgericht
TBlutbad von Fredenbeck: Ist der Angeklagte schuldunfähig?

Der Angeklagte betritt den Gerichtssaal. Justizwachtmeister und Betreuer begleiten ihn zum Prozess am Stader Landgericht. Foto: Stief
Er soll 16 Mal auf sein Opfer eingestochen haben: Wegen der Brutalität sorgte die Tat von Fredenbeck für Entsetzen. Ob der Angeklagte ins Gefängnis muss, ist allerdings offen.