Die grausamen Bilder vom Schlachtbetrieb in Düdenbüttel und vom Transport der kranken Rinder werfen zahlreiche Fragen auf. Das TAGEBLATT beantwortet einige davon.
Wie ist die SoKo Tierschutz auf den Betrieb in Düdenbüttel gekommen?
Die Tierschützer bekamen nach der Aufdeckung des Skandals in Bad Iburg einen Hinweis, dass es im Hamburger Umland einen Betrieb gibt, der sein Geld auch mit kranken Tieren verdient. Nachdem sich die Tierschützer infrage kommende Betriebe angeschaut haben, fanden sie in Düdenbüttel Verdachtsmomente. Die kleinen Anhänger für die Transporte waren zum Beispiel mit Seilwinden ausgestattet. Die Tierschützer bekamen außerdem einen guten Einblick, weil auf der anderen Seite der Straße gegenüber vom Betrieb ein bepflanzter Lärmschutzwall entstanden ist, der Einblick ermöglichte. „Wir schauen uns die Betriebe genau an, bevor wir die Kameras zum Einsatz bringen“, sagt Friedrich Mülln von der SoKo Tierschutz. Von acht überwachten Betrieben sind einschließlich Düdenbüttel sieben dauerhaft dicht.
Was bedeutet die Schließung des Schlachthofs für die Tierhalter und die Transporte?
Die Wege für die Transporte werden länger. In den vergangenen Jahren haben viele Schlachtbetriebe den Betrieb aufgrund der hohen Auflagen geschlossen. Der Betrieb in Düdenbüttel hatte außerdem das Alleinstellungsmerkmal, dass dort neben Rindern auch Schweine und Pferde geschlachtet wurden. Im Landkreis Stade gibt es jetzt noch sechs Betriebe, die schlachten. Das sind kleine Familienbetriebe mit überschaubarer Kapazität und gutem Ruf. Der Schlachthof in Zeven wurde vor zwei Jahren geschlossen. In Elsdorf gibt es den Betrieb Oste-Fleisch, der sich auf Rinder spezialisiert hat. Einen etwas größeren Familienbetrieb gibt es in Sothel bei Sittensen. Betriebe für Rinderschlachtungen gibt es in Bremerhaven. Pferdeschlachter gibt es nach dem Ende des Betriebes in Düdenbüttel nicht mehr in der Region.
Hat die SoKo Tierschutz bei der Installation der versteckten Kameras Hausfriedensbruch begangen?
Gegen Mitglieder der SoKo Tierschutz gab es in anderen Fällen Strafanzeigen, die aber nie vor Gericht landeten. Die Verfahren wurden vorher eingestellt. In einem ähnlichen Fall in Sachsen-Anhalt hat ein Oberlandesgericht zugunsten der Tierschützer entschieden: Sie waren in einen Schweinemastbetrieb eingedrungen, um zu filmen. Das Gericht sprach sie frei, weil es einen Notstand sah. In einem baden-württembergischen Fall standen vor dem Putenmastbetrieb mehrere Tonnen mit Puten, die offenbar qualvoll verendet waren. Aus Sicht des Landgerichts Heilbronn gab es aber in diesem Fall keinen Notstand und keinen Grund für ein Eingreifen von Behörden oder Tierschützern. Das Oberlandesgericht Stuttgart schloss sich dieser Meinung an. „Das, was in diesem Putenmastbetrieb vor sich ging, das mag man als nicht schön, das mag man sogar als empörend empfinden als Privatperson, aber unser Gesetzgeber und der Verordnungsgeber hat das bisher in Deutschland so nicht verboten“, sagte ein Gerichtssprecher.
Wieso hat die SoKo Tierschutz sich das Leiden der Tiere drei Wochen lang angeschaut, ohne einzugreifen?
„Wir brauchen diese Zeit, um die Strukturen und Netzwerke aufzudecken“, sagt Friedrich Mülln. Wenn man bereits bei den ersten Fällen die Behörden informieren würde, könnten sich die handelnden Personen mit dem Argument des Einzelfalls herausreden. Bei der Beobachtung des Betriebs in Düdenbüttel habe man auch das Kreis-Veterinäramt nicht informiert, weil man in der Recherche den Eindruck gewonnen habe, dass die Zustände dort bekannt seien und toleriert werden würden.
Welche Landwirte haben mitgemacht?
Es gibt Strafanzeigen gegen 20 Landwirte. Die Transporter des Unternehmens waren in einem Radius von rund 40 Minuten in den Landkreisen Stade, Cuxhaven und Rotenburg unterwegs.
Welche Strafen drohen?
Tierquälerei ist eine Straftat. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Wie geht es weiter?
Das Aus für den Betrieb in Düdenbüttel markiert nicht das Ende der Aufklärungsarbeit. Die SoKo Tierschutz hat Strafanzeigen gestellt. Neben allen Beteiligten im Schlachtbetrieb und den Landwirten hat die SoKo alle Mitarbeiter des Stader Kreis-Veterinäramts angezeigt.
Die Tierschützer werfen der Behörde vor, von den unwürdigen Zuständen gewusst und systematisch weggeschaut zu haben. Der Landkreis seinerseits hat ebenfalls Strafanzeige gegen den Schlachthof und beteiligte Landwirte gestellt. Aufgrund der laufenden Ermittlungen der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Oldenburg äußerst sich der Landkreis derzeit nicht zum Stand der internen Aufarbeitung. Bekannt ist aber, dass die beiden für den Schlachtbetrieb zuständigen amtlichen Tierärzte auf eigenen Wunsch bis zur Klärung der Vorwürfe nicht mehr in Düdenbüttel eingesetzt werden wollten.
Da jedes Tier vor einer Schlachtung von einem amtlich bestellten Tierarzt zwingend angeschaut werden muss, ist es kaum vorstellbar, dass es keine Verdachtsmomente gegeben haben soll. Tatsächlich gab es auch im Zusammenhang mit den Transporten nach Düdenbüttel von den amtlichen Tierärzten nach TAGEBLATT-Informationen sechs Anzeigen. Sie richteten sich aber gegen die Transporteure und Halter der Tiere, nicht gegen das Unternehmen.