Prozess
TPolizisten als „Kinderschänder“ verunglimpft? 45-Jähriger steht vor Gericht

Im Amtsgerichtssaal musste sich am Dienstag ein 45-jähriger Cuxhavener wegen Verleumdung verantworten. Foto: Koppe
Über ein psychologisches Gutachten soll geklärt werden, inwieweit ein wegen Verleumdung angeklagter Cuxhavener als schuldfähig gelten kann.