Online-Shopping

T„Sofort lieferbar“, doch Paket kommt nicht an: Was Kunden tun sollten

Für Kunden gilt: In jedem Fall von der unvollständigen Lieferung eine Beweissicherung machen.

Für Kunden gilt: In jedem Fall von der unvollständigen Lieferung eine Beweissicherung machen. Foto: obs

Millionen Weihnachtsgeschenke werden in diesen Tagen an die Haustür geliefert. Doch nicht immer klappt das reibungslos. Wann Ärger droht und wie sich Online-Shopper wehren können.

Weiterlesen

Passendes Angebot auswählen oder anmelden und Artikel weiterlesen

wöchentlich

2,99 Euro

Jetzt testen
  • 0,99 Euro im ersten Monat
  • monatlich kündbar
Nur für kurze Zeit
für 3 Monate

0,99 Euro

Ho ho hol´s dir!
  • Weihnachts-Angebot
  • nach 3 Monaten mtl. kündbar
wöchentlich

1,00 Euro

langfristig sparen
  • 12 Monate Preisstabilität
  • nach 12 Monaten mtl. kündbar
  • Uneingeschränktes Lesen aller Plusartikel
  • Premiumzugriff auf TAGEBLATT.de
  • Zugang zur NewsApp inklusive
Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Dienstplan-Ärger? Diese Rechte haben Sie im Job

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

„Wer auffährt, ist immer schuld“: Stimmt das?

„Wer auffährt, hat Schuld“: Der Satz gilt nach einem Auffahrunfall vor Gericht nicht zwangsläufig. Wer auffährt, muss aber Stichhaltiges vorbringen, um das Gegenteil zu beweisen, zeigt ein Urteil.