Gasflaschen-Prozess
TVersuchter Mord durch Explosion? Fredenbeckerin überraschend freigesprochen
Der Tatvorwurf „versuchtes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ hat sich nicht erhärtet für die Beschuldigte. Foto: Roberto Pfeil/dpa
Ihr Verteidiger rechnete mit einem Schuldspruch - aber das Landgericht Stade konnte nicht feststellen, dass die 40-Jährige ihre Ex-Chefin in die Luft sprengen wollte. Die Urteilsbegründung.
