Gasflaschen-Prozess

TVersuchter Mord durch Explosion? Fredenbeckerin überraschend freigesprochen

Der Tatvorwurf „versuchtes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ hat sich nicht erhärtet für die Beschuldigte.

Der Tatvorwurf „versuchtes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ hat sich nicht erhärtet für die Beschuldigte. Foto: Roberto Pfeil/dpa

Ihr Verteidiger rechnete mit einem Schuldspruch - aber das Landgericht Stade konnte nicht feststellen, dass die 40-Jährige ihre Ex-Chefin in die Luft sprengen wollte. Die Urteilsbegründung.

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