Hinweise zum Winterdienst in der Gemeinde Jork - Das muss ich machen

Symbolbild Foto: Tobias Hase/dpa-tmn
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Altes Land. Die Gemeinde Jork weist darauf hin, dass für jeden Grundstückseigentümer der Winterdienst Pflicht ist. Mieter eines Hauses oder einer Wohnung sollten mit den Vermietenden oder der Hausverwaltung klären, wer den Winterdienst erfüllt.
Nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde ist bei Schneefall der Gehweg einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, ist ein Streifen von mindestens einem Meter neben der Fahrbahn, im Seitenraum auf Gemeindestraßen eineinhalb Meter auf der Fahrbahn freizuräumen.
Werktags ist die Reinigung bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchzuführen. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen, sodass ein sicherer Weg vorhanden ist.