Kann mein Chef eigentlich festlegen, wann ich Pause machen muss?
Zu Pausen im Job gibt es klare gesetzliche Regelungen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
„Ich geh´ dann mal in die Pause.“ In vielen Jobs geht das ganz flexibel. Prinzipiell können Vorgesetzte hier aber mitreden. Ein Anwalt erklärt kurz und kompakt, was rechtlich gilt.
Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?
Ja, aber in bestimmten Grenzen. „Der Arbeitgeber ist im Rahmen seines Weisungsrechts frei darin, die zeitliche Lage und die Dauer der Pausen zu bestimmen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Dabei gelten die Vorgaben, die das Arbeitszeitgesetz macht. Und: Gibt es einen Betriebsrat, dann kann das Unternehmen die Pausen nicht im Alleingang festlegen. Er hat in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht.
Sechs Stunden nach Arbeitsbeginn ist eine Pause Pflicht
Das Gesetz sieht vor, dass bei Arbeitszeiten ab sechs bis neun Stunden eine mindestens dreißigminütige Pause verpflichtend ist – bei Schichten, die länger als neun Stunden dauern, muss es eine Pause von 45 Minuten geben. Dabei muss beachtet werden, dass Arbeitnehmer spätestens sechs Stunden nach Arbeitsbeginn in die Pause gehen müssen. Länger dürfen sie nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Eine einzelne Pause muss aber nicht die kompletten 30 beziehungsweise 45 Minuten andauern. Stattdessen kann sie auch in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten geteilt werden.
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