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Rückfällig geworden?

Missbrauch im Hafturlaub? Sexualtäter erneut vor Gericht

Das Justizgebäude in Aschaffenburg, in dem sich das Landgericht befindet.

Das Justizgebäude in Aschaffenburg, in dem sich das Landgericht befindet. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Ein verurteilter Sexualstraftäter soll während eines Hafturlaubs erneut Jungen missbraucht haben. Demnächst steht der Mann vor Gericht - die Staatsanwaltschaft denkt über Sicherungsverwahrung nach.

Von dpa 04.10.2026, 08:00 Uhr
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Aschaffenburg. Nach knapp vier Jahren Haft wegen Kindesmissbrauchs soll ein in Niedersachsen verurteilter Sexualstraftäter in seinem Hafturlaub erneut zwei Jungen sexuell missbraucht haben - in Bayern und in Sachsen-Anhalt. Vom 7. Oktober an steht der 23-Jährige deshalb vor dem Landgericht Aschaffenburg.

Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt nach eigenen Angaben, dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung eine Strafe bekommt und will zudem eine Sicherungsverwahrung beantragen. Sicherungsverwahrung schließt sich an eine verbüßte Freiheitsstrafe an, sofern von dem Verurteilten auch nach der Haftstrafe noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Sie ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt.

Das Gericht hat insgesamt vier Prozesstage bis zum 21. Oktober festgesetzt.

Hafturlaub in Schweinfurt

Das Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zur Tatzeit zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein. Zudem soll sich der Angeklagte im Juli 2025 an einem damals Elfjährigen im Salzlandkreis vergangen haben. Die Taten soll der Mann teils gefilmt und fotografiert haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen unter anderem mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, Herstellen und Besitz von kinderpornographischen Inhalten, Vergewaltigung und Körperverletzung vor.

Nach Erkenntnissen der Ermittler suchte der Verdächtige, der zu den Tatzeiten in Unterfranken lebte und in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut wurde, über soziale Medien oder Onlinespiele Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien.

Verhandlung vor Jugendkammer

Das Verfahren findet vor der 2. Jugendkammer als Jugendschutzgericht statt. Es ist prinzipiell öffentlich. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit etwa für die Vernehmung der Opfer ausgeschlossen wird.

Das Landgericht Hannover hatte den Verdächtigen bereits 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Vollzug der Haft erfolgte in der Jugendanstalt in Hameln. Anfang 2025 sei dem Mann aber ein Urlaub zur Entlassungsvorbereitung gewährt worden, teilte das Landgericht Aschaffenburg mit. Der 23-Jährige zog nach Bayern.

Mehrere Freigänge vor Hafturlaub

Vor dem Hafturlaub soll er bereits mehrere unbegleitete Ausgänge gehabt haben. Zwischenzeitlich seien diese ausgesetzt worden, weil er einen Ausgang dazu genutzt haben soll, mit seinem Handy nach frei zugänglichen Bildern zu suchen. Diese seien nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums möglicherweise geeignet gewesen, eine sexuelle Erregung hervorzurufen. Der Rückfall sei therapeutisch aufgearbeitet worden.

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