Recht
TStrafgelder wegen zu langen Parkens: Autofahrer können sich wehren

Zeitgenaue Messung der Parkdauer – so wird es inzwischen auf vielen Baumarkt-Parkplätzen wie bei Obi in Bremerhaven praktiziert. Foto: Scheschonka
Die Parkraumbewirtschaftung einiger Parkplätze im Kreis Stade ist inzwischen automatisiert. Dabei können auch Fehler passieren. Beschuldigte haben das Recht, sich zu wehren und die Strafe nicht zu akzeptieren. Ein ADAC-Rechtsexperte klärt auf.