Corona-Schutz
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Impfdosen des US-Herstellers Johnson & Johnson. Foto: David Zalubowski/AP/dpa
Es bleibt kompliziert: Wer die Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten hat und mit Biontech oder Moderna zweitgeimpft ist, gilt offiziell als „ungeboostert“. Erst eine Drittimpfung gilt offiziell als Auffrischung – wobei das Land Niedersachsen Ausnahmen zulässt.
