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Ein Auto gilt als «fabrikneu», wenn zwischen Herstellung und Kaufvertragsabschluss nicht mehr als zwölf Monate vergangen sind und es in der Zwischenzeit keinen Modellwechsel gab. Foto: Tobias Hase/dpa-tmn

Ein Auto gilt als «fabrikneu», wenn zwischen Herstellung und Kaufvertragsabschluss nicht mehr als zwölf Monate vergangen sind und es in der Zwischenzeit keinen Modellwechsel gab. Foto: Tobias Hase/dpa-tmn

Wann zählt ein Auto noch als Neuwagen? Diese vermeintlich einfache Frage birgt mehr Facetten, als man vermuten würde.

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