Finanzamt
TGültiger Steuerbescheid: Nachträgliche Änderung möglich

Uralt-Überraschung im Briefkasten? Wirken sich Ereignisse nachträglich steuerlich aus, werden diese erfasst - auf unterschiedlichen Wegen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa
Beeinflusst ein Ereignis nachträglich Ihren Steuerbescheid? Dann kann dieser unter Umständen geändert werden. Wenn nicht, können Betroffene einen anderen Weg gehen. So sind die Regeln.