Finanzamt

TGültiger Steuerbescheid: Nachträgliche Änderung möglich

Uralt-Überraschung im Briefkasten? Wirken sich Ereignisse nachträglich steuerlich aus, werden diese erfasst - auf unterschiedlichen Wegen.

Uralt-Überraschung im Briefkasten? Wirken sich Ereignisse nachträglich steuerlich aus, werden diese erfasst - auf unterschiedlichen Wegen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Beeinflusst ein Ereignis nachträglich Ihren Steuerbescheid? Dann kann dieser unter Umständen geändert werden. Wenn nicht, können Betroffene einen anderen Weg gehen. So sind die Regeln.

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