Überwachungskamera

THofladen-Chefinnen fahnden im Netz nach Dieben – Was eine Anwältin dazu sagt

Wer Bilder von Personen ins Netz stellt - zum Beispiel bei Facebook oder Instagram - muss strenge Auflagen beachten. Foto: picture alliance/dpa

Wer Bilder von Personen ins Netz stellt - zum Beispiel bei Facebook oder Instagram - muss strenge Auflagen beachten. Foto: picture alliance/dpa

Veröffentlichen von Personenbildern im Internet ist an strenge Auflagen gebunden. Nachdem die Betreiberinnen eines Hofladens im Kreis Cuxhaven solche Bilder vorübergehend ins Netz gestellt hatten, erläutert Anwältin Anna Verna Rohner die Gesetzeslage.

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