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Kurz vor Wahl

Paukenschlag in Neu Wulmstorf – FDP-Flyer erzürnt

Im Gemeinderat in Neu Wulmstorf ist das Bündnis aus CDU und FDP im Kommunalwahlkampf aufgekündigt worden.

Im Gemeinderat in Neu Wulmstorf ist das Bündnis aus CDU und FDP im Kommunalwahlkampf aufgekündigt worden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Kurz vor der Kommunalwahl kommt es zum Eklat: Die CDU reagiert prompt. Die Hintergründe.

Von Redaktion 03.09.2026, 10:40 Uhr
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Neu Wulmstorf. Seit der Kommunalwahl 2021 bilden CDU und FDP eine Gruppe im Rat der Gemeinde Neu Wulmstorf. Dieses Bündnis wurde nun kurz vor der aktuellen Kommunalwahl von der CDU beendet. „Auch wenn der Zeitpunkt kurz vor der Wahl unglücklich ist, diese Entscheidung ist zwingend und nicht aufschiebbar“, sagt Malte Kanebley, Fraktionsvorsitzender der CDU im Gemeinderat. Hintergrund dafür seien unwahre Veröffentlichungen der FDP im Wahlkampf, die den weiteren konstruktiven Umgang miteinander unmöglich machten, gibt er in der CDU-Pressemitteilung bekannt.

„... fast alles schlichtweg falsch ...“

Er verwies auf einen FDP-Flyer, in dem zu lesen sei: „Die Ablehnung des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Freibads, an der sich eine hohe Anzahl von Bürgern beteiligt haben, zeigt die ablehnende Haltung, den Bürgerwillen zu akzeptieren“.

Malte Kanebley, Fraktionsvorsitzender der CDU im Gemeinderat.

Malte Kanebley, Fraktionsvorsitzender der CDU im Gemeinderat. Foto: CDU Neu Wulmstorf

Darüber hinaus gäbe es einen weiteren Flyer, in dem ein Bürger als Urheber genannt werde, der aber von der FDP an ihren Informationsständen verteilt werde. „Man sollte schon die Courage haben, zu seinen Inhalten zu stehen. Außerdem ist in diesem Flyer fast alles schlicht falsch“, sagt Kanebley weiter. So sei darin zu lesen, dass SPD und CDU das Bürgerbegehren abgelehnt hätten. „Das ist sogar zutreffend. Allerdings war der Beschluss einstimmig. Da hat die FDP wohl vergessen, dass sie an der Sitzung auch teilgenommen und mitgestimmt hat. Natürlich ist Wahlkampf auch ein Wettbewerb der Positionen. Aber andere zu diffamieren gehört nicht dazu“, stellt Kanebley fest. „Auf dieser Basis ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schlicht unmöglich geworden. Daher beenden wir dieses Kapitel“, sagt Kanebley abschließend.

Bürgerbegehren zum Erhalt des Freibads

In der Pressemitteilung wird auch zum Hintergrund des „Bürgerbegehren zum Erhalt des Freibads“ Stellung genommen. Dieses sei bereits bei der Anzeige von der Gemeindeverwaltung als rechtlich problematisch eingestuft und die Initiatoren darüber informiert worden. Dennoch sei das Bürgerbegehren nicht angepasst worden, um einer rechtlichen Prüfung standhalten zu können. Nach Abschluss des Bürgerbegehrens sei eine rechtliche Prüfung durch die Kommunalaufsicht durchgeführt worden.

Das Resultat: „Die Prüfung des Bürgerbegehrens führt zu dem Ergebnis, dass es nach Nrn. 3 und 9 des § 32 Abs. 2 Satz 2 NKomVG unzulässig ist.“ Den politischen Vertretern sei keine andere Wahl geblieben, als die Unzulässigkeit festzustellen. Der dahingehende Beschluss sei einstimmig gefasst worden. (iha)

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