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Bislang regelte die Versammlungsstättenverordnung, welche Auflagen Scheunenpartys unter anderem beim Brandschutz zu erfüllen hatten. Foto: dpa

Bislang regelte die Versammlungsstättenverordnung, welche Auflagen Scheunenpartys unter anderem beim Brandschutz zu erfüllen hatten. Foto: dpa

Können auch künftig noch Scheunenfeten in Niedersachsen gefeiert werden? Darüber gibt es bei Veranstaltern und Kommunen Bedenken. Das Land hat nämlich einen Ausnahme-Paragrafen gestrichen.

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