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Hamburg lockert 2G-Modell: Maskenpflicht in Fußballstadien und Clubs entfällt

Bei Heimspielen des Hamburger SV verfolgen normalerweise bis zu 57 000 Zuschauer die Spiele im Volksparkstadion. Foto: Axel Heimken/dpa

Bei Heimspielen des Hamburger SV verfolgen normalerweise bis zu 57 000 Zuschauer die Spiele im Volksparkstadion. Foto: Axel Heimken/dpa

Hamburg eröffnet im Umgang mit Corona weitere Spielräume. Als erstes Bundesland hatte Hamburg das 2G-Optionsmodell eingeführt, jetzt fällt eine bisher noch geltende Auflage.

Dienstag, 21.09.2021, 14:00 Uhr

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In Hamburg können Fußballstadien ab dem kommenden Wochenende unter 2G-Bedingungen wieder bis zum letzten Platz besetzt werden. Auch in den Clubs dürften Geimpfte und Genesene ab Samstag wieder ohne Maske und abstandslos tanzen, wie die stellvertretende Senatssprecherin Julia Offen am Dienstag sagte.

Eine entsprechende Anpassung der Corona-Eindämmungsverordnung, in der die Maskenpflicht und die Kapazitätsgrenzen unter 2G-Bedingungen wegfallen, sei derzeit in Arbeit und werde rechtzeitig zum Samstag, 0.00 Uhr, in Kraft treten. Ferner habe der Senat beschlossen, dass 12- bis 17-Jährige Ungeimpfte «bis auf weiteres» an 2G-Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Bisher galt dafür eine Übergangsfrist von sechs Wochen.

Keine Kapazitätseinschränkungen bei 2G

Hamburg hatte Ende August als erstes Bundesland das 2G-Optionsmodell eingeführt. Demnach können Betreiber selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene reinlassen, die dann von vielen Corona-Beschränkungen befreit sind. Unter anderem Restaurants, Kneipen, Kinos, Theater, Museen und Zoos können ihre Einrichtungen damit wieder voll nutzen.

Wenn sie nur Geimpfte und Getestete einlassen, gibt es keine Kapazitätseinschränkungen mehr. Auch das Abstandsgebot und die Testpflicht in geschlossenen Räumen sind dann aufgehoben. Die Maskenpflicht blieb jedoch zunächst bestehen. «Mit der 2G-Option wurde nach dem Worten eines Senatssprechers dem Infektionsschutz Rechnung getragen. Viele Einrichtungen erhielten damit überhaupt wieder die Möglichkeit, ihre Angebote zu unterbreiten.

 

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