Bahn frei für Photovoltaik und Solarthermie auf Steinkirchens Dächern

Fotovoltaik und Solarthermie sind auf Steinkirchens Dächern jetzt auch erlaubt. Foto: Marijan Murat/dpa
Steinkirchen hat die Gestaltungssatzung geändert: Solar- und Photovoltaikanlagen sind nun im historischen Ortsbereich erlaubt.
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Steinkirchen. Die Gestaltungssatzung dient bereits in verschiedenen Fassungen seit 1983 dazu, die kulturhistorischen Strukturen des Ortes zu schützen und die weitere Gestaltung des Ortsbildes zu leiten.
Gebäudegestaltung hatte bisher Vorrang
Die Satzung erstreckt sich über einen festgelegten Bereich zwischen Elbdeich und Steinkirchener Ortskern und enthält Vorgaben für die äußere Gestaltung von Gebäuden, anderen baulichen Anlagen und Freiflächen. Sie ist somit sowohl relevant, wenn neu gebaut wird, als auch wenn Veränderungen an bestehenden Bauten vorgenommen werden.
Anforderungen an Klimawandel gerecht werden
Bisher waren Fotovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen laut dieser Satzung nicht gestattet – doch das ist nun anders. Der Erhalt des traditionellen Ortsbildes hat für die Gemeinde Steinkirchen weiterhin einen hohen Stellenwert, jedoch sollen die Bürger auch die Möglichkeit haben, ihr eigenes Leben zukunftsgerecht auszurichten. Denn im Angesicht des Klimawandels wird die Umstellung auf klimafreundliche Wärme und emissionsfreien Strom immer relevanter, sowohl um die Effekte des Klimawandels selbst abzumildern als auch, um sich selbst vor unkalkulierbaren Kosten und Abhängigkeiten zu schützen. Entsprechend beinhalten die neu hinzugefügten Paragrafen 6a und 6b der Satzung nun einen festen Rahmen, wie Photovoltaik und Solarthermieanlagen im Satzungsbereich installiert werden können.
Infos liegen im Rathaus Steinkirchen aus
Mehr Infos unter www.gemeinde-steinkirchen.de. Die Broschüre „Photovoltaik & Solarthermie - Die Gestaltungssatzung - Wo darf ich was?“ steht ab dem 4. August im Rathaus Steinkirchen kostenfrei zur Verfügung steht. (iha)
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