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Gesundheit

180 Millionen Euro für Neubau der Sana Kliniken Lübeck

In einen Ersatzneubau der Sana Kliniken in Lübeck fließen 180 Millionen Euro.

In einen Ersatzneubau der Sana Kliniken in Lübeck fließen 180 Millionen Euro. Foto: Christian Charisius/dpa

Die Sana Kliniken Lübeck werden modernisiert. Das sichert die stationäre Versorgung in der Region, sagt die Gesundheitsministerin. Was genau ist geplant?

Von dpa Dienstag, 27.01.2026, 11:50 Uhr

Kiel. Schleswig-Holstein investiert 180 Millionen Euro in den Ersatzneubau der Sana Kliniken Lübeck. Nach Angaben von Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) wird das Großprojekt in das Investitionsprogramm für Krankenhäuser aufgenommen.

Zuvor hatte der Landeskrankenhausausschuss Schleswig-Holstein Entscheidungen zum weiteren Investitionsprogramm für Krankenhäuser getroffen. Dabei habe er dem Vorschlag des Ministeriums zugestimmt, einen Ersatzneubau für die Sana Kliniken Lübeck mit 180 Millionen Euro in das Investitionsprogramm aufzunehmen. 

„Das ist eine sehr gute Nachricht für den gesamten östlichen Landesteil“, sagte die Gesundheitsministerin. Damit setzten Land, Kreise und kreisfreien Städte den Weg zur Sicherung der stationären Versorgung mit wichtigen Investitionen fort. „Seit 2020 haben wir unsere Krankenhaus-Investitionen in Schleswig-Holstein um mehr als 60 Prozent gesteigert“, erklärte von der Decken.

Neubau wird neben der Intensivstation errichtet

Der Ersatzneubau in Lübeck soll den Altbau der Sana Kliniken ersetzen und auch zukünftig eine zeitgemäße und effizi­ente Patientenversorgung ermöglichen. Er soll direkt an die zu erhaltende Intensivsta­tion aus dem Jahr 2018 angebaut werden. Der Grund für die Entscheidung für einen Neu­bau ist unter anderem die Bausubstanz des derzeitigen Altbaus und der Gebäudetechnik.

Die Länder sind für die Investitionen in den Bau und in die Grundausstattung der Kliniken zuständig. In Schleswig-Holstein sieht das Landeskrankenhausgesetz eine hälftige Finanzierung durch das Land einerseits sowie durch die Kreise und kreisfreien Städte andererseits vor. Für die laufende Vergütung der Kran­kenhäuser, also die Betriebskostenfinanzierung, ist der Bund verantwortlich. Diese erfolgt auf bundesgesetzlicher Basis in erster Linie durch Mittel der Krankenkassen.

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