Grundsicherung

Alkohol beim Bewerbungsgespräch ist jetzt Pflichtverletzung

Die neue Weisung an die Jobcenter greift zum 1. Juli - dann tritt auch die Reform des bisherigen Bürgergelds in Kraft, das künftig Grundsicherung heißt. (Symbolbild)

Die neue Weisung an die Jobcenter greift zum 1. Juli - dann tritt auch die Reform des bisherigen Bürgergelds in Kraft, das künftig Grundsicherung heißt. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/dpa

Wenn Empfänger von Grundsicherung ungepflegt oder alkoholisiert zum Vorstellungsgespräch antreten, kann es für sie teuer werden. Das sagt eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit aus.

Von dpa 29.06.2026, 15:40 Uhr

Nürnberg/Berlin. Empfänger von Sozialleistungen wie der neuen Grundsicherung können künftig Leistungen gekürzt bekommen, wenn sie ungepflegt oder unter Alkohol zum Vorstellungsgespräch erscheinen. Das geht aus einer aktualisierten Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter hervor. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

Pflichtverletzungen von Leistungsempfängern in der Grundsicherung sind in Paragraf 31 des Sozialgesetzbuches II geregelt. Eine solche Verletzung liege etwa vor, wenn die entsprechenden Personen durch negatives Verhalten verhindern, dass sie von einem Arbeitgeber eingestellt werden. „Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn leistungsberechtigte Personen stark ungepflegt oder alkoholisiert zum Bewerbungsgespräch erscheinen und der Arbeitgeber sie deshalb vom weiteren Verfahren ausschließt“, heißt es in der Weisung. Wer Pflichtverletzungen begeht, kann seine Leistungen gekürzt bekommen.

Die neue Weisung an die Jobcenter greift zum 1. Juli, also ab diesem Mittwoch. Dann tritt auch die von der schwarz-roten Koalition auf den Weg gebrachte Reform des bisherigen Bürgergelds in Kraft, das künftig Grundsicherung heißt. Die Höhe der Sozialleistung ändert sich nicht, für Bezieher gelten künftig aber schärfere Regeln.

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