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Urteil

20-Jähriger greift Mann mit einer Axt an - Einweisung in Klinik

Nach einem Angriff mit einer Axt hat das Hamburger Landgericht die Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. (Symbolbild)

Nach einem Angriff mit einer Axt hat das Hamburger Landgericht die Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. (Symbolbild) Foto: Georg Wendt/dpa

Mit einer Axt in der Hand stürmt ein 20-Jähriger auf einen Mann in Hamburg-Wandsbek zu. Der Attackierte kann dem Hieb ausweichen. Der Angreifer ist psychisch krank, wie das Gericht feststellt.

Von dpa 07.10.2026, 17:00 Uhr
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Hamburg. Wegen eines Angriffs auf einen Mann mit einer Axt hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Die Strafkammer habe ihn wegen Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung verurteilt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Urteil sei bereits rechtskräftig. 

Die Staatsanwaltschaft hatte den 20-Jährigen wegen versuchten Totschlags angeklagt. Demnach hatte der Beschuldigte am 2. Januar dieses Jahres einen anderen Mann auf einem Parkplatz in Hamburg-Wandsbek attackiert. Drei Stunden vor der Tat hatte er dem Mann Todesdrohungen per WhatsApp geschickt. Dann lauerte er ihm am späten Nachmittag auf. 

Als der Mann auf dem Parkplatz erschien, soll der Angeklagte auf ihn zugelaufen sein und dabei die Axt unter seiner Jacke hervorgeholt haben. Mit der Klinge voran soll er in Richtung des Kopfes geschlagen haben. Der andere Mann habe dem Schlag jedoch ausweichen können. Zusammen mit zwei Zeugen habe er den Angreifer zu Boden bringen und entwaffnen können.

Weil der Angeklagte noch als Heranwachsender gilt, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt.

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