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Tödliche Schüsse

Vorwurf nach Suizid: „Justiz ging Tatverdächtigem von Stade auf den Leim“

Für Opferanwalt Steffen Hörning sind viele Fragen der Tat von Stade unbeantwortet. (Archivbild)

Für Opferanwalt Steffen Hörning sind viele Fragen der Tat von Stade unbeantwortet. (Archivbild) Foto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Nach dem Tod des 45-Jährigen, der in Stade sechs Menschen erschossen haben soll, bleiben viele Fragen offen. Hinterbliebene trauern ohne Antworten.

Von dpa 24.07.2026, 08:45 Uhr
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Stade. Opferanwalt Steffen Hörning geht von einer völlig falschen Einschätzung des Tatverdächtigen von Stade aus, die zum Tod des Mannes in der JVA Bremervörde geführt habe. „Das muss dringend aufgearbeitet werden, weil ich glaube, dass wir von erheblichen Versäumnissen reden“, sagte der Göttinger Anwalt im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. „Hier haben sich die Anzeichen so gehäuft. Die Leute, die entscheidend dafür waren, sind dem Mann auf den Leim gegangen.“

Hinterbliebene der Tat in Stade haben viele Fragen. (Archivbild)

Hinterbliebene der Tat in Stade haben viele Fragen. (Archivbild) Foto: Carsten Neff/dpa

Die Haftbedingungen für den mutmaßlichen Täter, der sechs Menschen getötet haben soll, waren am Vortag seines Todes gelockert worden. Der 45-Jährige hatte anfangs unter besonderer Beobachtung gestanden, die nach Einschätzung einer Psychologin schrittweise gelockert und schließlich ganz aufgehoben worden war. Am vergangenen Dienstag war er tot in seiner Zelle gefunden worden. Ermittler gehen den Angaben zufolge von Suizid aus, es gebe keine Hinweise auf ein Verbrechen.

Hörning, der zwei hinterbliebene Familien vertritt, betonte die schwierige Bewältigung des Geschehens ohne einen Mordprozess: „Dort möchten sie ihrem Familienmitglied ein Gesicht geben, von ihm erzählen.“ Viele würden auch ein Foto von Opfern mitbringen und vor sich aufstellen. „Die Getöteten sind nur ein Aktenbestandteil, nur Papier und Bilder aus der Rechtsmedizin“, erläuterte der Anwalt.

Hinterbliebene erhofften sich meist Antworten vor Gericht. „Aber die Angeklagten schweigen oft.“ So bleibe die unbeantwortete Frage nach dem Warum eine große Belastung.

Wird es einen Prozess geben?

Der Mann soll Ende Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung sechs Menschen getötet haben, darunter jeweils drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Hannover und der Einrichtung in Stade. Hintergrund soll ein Sorgerechtsstreit um die zur Tatzeit drei Monate alte Tochter des mutmaßlichen Schützen gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Mordes ein, ein Verfahren gegen Tote ist in Deutschland nicht möglich. Die Beamten ermitteln nach eigenen Angaben aber weiterhin gegen die Kindsmutter und gegen die Fahrerin des Fluchtwagens.

„Die Hinterbliebenen hoffen, dass man am Ende Beweise findet, dass sie in die Tat involviert waren und angeklagt werden“, erklärte Hörning. Dann könnten sie noch die eine oder andere Frage loswerden. Seine Aufgabe sei aber, ihnen nicht allzu viel Hoffnung zu machen. Zumal ein Prozess psychisch belastend sein könne.

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G
Gerhard Porath
24.07.202619:40 Uhr

Bei einer Tat von dieser unvorstellbaren Dimension darf die Entscheidung über Leben und Tod im Gefängnis niemals auf den Schultern einer einzelnen Person lasten. Dass die schrittweise Lockerung und schließliche Aufhebung der Überwachung allein auf der Einschätzung einer einzigen Psychologin beruhte, halte ich für einen schweren Systemfehler. Bei hochgradig manipulativen Schwerstkriminellen, die sechs Menschen erschossen haben, muss zwingend ein Vier-Augen-Prinzip gelten. Hier hätte von Anfang an eine zweite psychologische Fachkraft hinzugezogen werden müssen, um die Einschätzung abzusichern und Fehleinschätzungen durch kollegiale Beratung zu verhindern. Die Politik muss den Strafvollzug hier dringend reformieren, damit sich so ein fatales Versagen nicht wiederholt.

J
Jochen Mextorf antwortete am
24.07.202621:36 Uhr

Mutmaßliche Suizid-Verhinderer befinden sich außerhalb der Rechtsnorm.

J
Jochen Mextorf
24.07.202615:30 Uhr

Sehr geehrter Herr van Lessen. Erst sorgfältig lesen, dann kommentieren. Die Menschenwürde besteht darin, sein Leben zu beenden, wann immer das angezeigt ist. Ohne Einfluss von außen. Staatsversagen
erleben wir, wenn Gesetze und Vorschriften nicht eingehalten werden. Eine Million nicht erledigte Strafverfahren gehören dazu, wie auch die Anwesenheit einer Person, die hier keine Aufenthaltsgenehmigung hat.

J
Jochen Mextorf
24.07.202611:50 Uhr

Der Mann soll illegal hier gewesen sein. Organversagen der Behörden. Ein Suizid kann vom Staat nicht bewertet werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar.

C
Cornelius van Lessen antwortete am
24.07.202615:02 Uhr

Sehr geehrter Herr Mexdorf, woher wissen Sie, dass den "Behörden" (welchen) ein Staatsversagen vorgeworfen werden kann? Ich gehe davon aus, dass die gesamten Hintergründe untersucht werden. Ob tatsächlich die Würde eines Menschen über den Tod hinnaus und wie lange fortbesteht, scheint allerdings nicht eindeutig geklärt(https://www.bundestag.de/resource/blob/590006/06be329f5e98a5f0da17ec858426e7a4/wd-3-384-18-pdf-data.pdf).

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