Bäume geschützt
Die Stadtverwaltung Buxtehude weist darauf hin, dass Bäume nicht einfach gefällt oder zurückgeschnitten werden dürfen. In der städtischen Baumschutzsatzung ist geregelt, welcher Baum gefällt werden darf und welcher nicht. Geschützt sind Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 25 Zentimetern oder einem Stammumfang von 80 Zentimetern, größere mehrstämmige Bäume, auch durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder aber Ersatzpflanzungen – in den beiden Fällen auch ohne Rücksicht auf den Stammdurchmesser oder -umfang. Nicht unter den Schutz fallen Birken, Fichten, Tannen, Zedern, Douglasien, Pappeln und Kiefern sowie Bäume, die einen geringeren Abstand als fünf Meter zu Wohngebäuden aufweisen. Wenn jemand einen Baum fällen, zurückschneiden oder das Kronenvolumen reduzieren möchte, sollte er ein formloses Schreiben an die Stadt Buxtehude richten. Im Anschluss wird sich ein Mitarbeiter mit dem Antrag befassen und den Baum gegebenenfalls vor Ort beurteilen. Kostenpunkt: 28 Euro für Prüfung und schriftlichen Bescheid.