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Änderungen im Baurecht

Bauministerin: „Schrottimmobilien“ notfalls enteignen

Bauleitverfahren sollen künftig viel flotter werden. (Symbolbild)

Bauleitverfahren sollen künftig viel flotter werden. (Symbolbild) Foto: Jan Woitas/dpa

Nach dem „Bauturbo“ plant Ministerin Verena Hubertz jetzt umfassendere Änderungen am Baugesetzbuch. Planung und Genehmigung sollen schneller werden. An einer Stelle zieht sie ein „scharfes Schwert“.

Von dpa Dienstag, 17.03.2026, 16:25 Uhr

Berlin. Wohnungen schneller planen, „Schrottimmobilien“ notfalls enteignen: Bundesbauministerin Verena Hubertz will mit Änderungen am Baugesetzbuch den Kommunen mehr rechtlichen Spielraum geben. Ziele seien mehr Wohnungsbau und lebenswertere Städte, sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Ihre Pläne müssen aber noch in der Regierung abgestimmt und dann im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Zu Jahresbeginn war bereits der sogenannte Bau-Turbo in Kraft getreten, eine bis 2030 befristete „Experimentierklausel“, die den Wohnungsbau ebenfalls beschleunigen soll. Jetzt folgen Vorschläge, die nach Angaben aus dem Bauministerium ein umfassenderes „Upgrade“ des Baugesetzbuches hinauslaufen.

Konkret könnten Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt demnach künftig ein „überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau“ erklären. Das heißt, Wohnungsbau würde in der Konkurrenz um knappe Flächen wichtiger genommen als andere politische Ziele. Projekte sollen zudem insgesamt beschleunigt werden. Die Bauleitplanung soll demnach künftig in zwei Jahren abgeschlossen werden können - heute dauere das oft zehn bis 15 Jahre, hieß es aus dem Bauministerium.

Schnellere Umweltprüfung

Dafür soll die Umweltprüfung schneller werden. Es müsse „einen realistischen Blick darauf geben, das berechtigte Interesse am Bauen mit dem Umweltschutz zu vereinen“, erklärte Hubertz. „Wir setzen den Fokus auf Beschleunigung, nicht auf die Absenkung von Schutz. Deshalb machen wir die Umweltprüfung schneller.“

So könnte häufiger als bisher nur die sogenannte strategische Umweltplanung greifen, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Schwellenwert des beschleunigten Verfahrens solle von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter versiegelter Fläche hochgesetzt werden, hieß es aus dem Ministerium. Auch die Beteiligung von Bürgern in der Planungsphase soll gestrafft werden: Sie könnte digital und nur noch einstufig ablaufen.

„Scharfes Schwert“ gegen Verwahrlosung

Gegen sogenannte Schrottimmobilien - gemeint sind Gebäude, die von den Eigentümern vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden - sollen Städte und Gemeinde ebenfalls neue Hebel bekommen. Sie sollen leichter ein „Instandsetzungsgebot“ aussprechen dürfen, also eine Anweisung, das Gebäude zu sanieren. Bei „extremem Missbrauch“ soll auch eine Enteignung möglich werden - ein „scharfes Schwert“, wie Hubertz es nannte. 

Gegen Schrottimmobilien sollen die Kommunen ein „scharfes Schwert“ in die Hand bekommen. (Symbolbild)

Gegen Schrottimmobilien sollen die Kommunen ein „scharfes Schwert“ in die Hand bekommen. (Symbolbild) Foto: Christoph Reichwein/dpa

Neu ebenfalls: Kommunen sollen ein Vorkaufsrecht bekommen, wenn sie von einem anstehenden Immobiliendeal mit Kriminellen oder Extremisten erfahren. Denkbar sei das zum Beispiel, wenn Rechtsextremisten versuchten, sich in einem Dorf einzukaufen, hieß es aus dem Ministerium.

Geplant ist zudem, Gemeinden in sogenannten Milieuschutzgebieten wieder ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Damit kehre man zur Praxis vor einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 zurück, hieß es weiter.

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