Baustopp aufgehoben: Stader Surfpark steht nichts mehr im Wege
So soll es nach Wünschen der Investoren einmal aussehen: Der Surfpark im Süden der Stadt hat eine Größenordnung von 12 Hektar. Foto: Surfgarten
Die Entscheidung ist gefallen - und sie ist unanfechtbar: Das Oberverwaltungsgericht hat den Baustopp für den Surfpark in Stade aufgehoben.
Stade. Für den neuen Surfpark in Stade können die Bauarbeiten beginnen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Lüneburg entschieden und damit einer Beschwerde des Investors und der Stadt Stade stattgegeben, wie das Gericht am Mittwochabend mitteilte. Zuvor hatte wie berichtet der Umweltverband BUND einen Baustopp für das Kernstück des geplanten Parks erwirkt.
Die Fläche für den Surfgarten aus der Luftperspektive. Foto: Martin Elsen
Im Oktober 2024 hatte das OVG den Baustopp noch selbst verhängt, unter anderem wegen formeller Fehler. Nach Nachbesserungen hatte der Investor zunächst auf eine Aufhebung des Baustopps Anfang 2026 gehofft - das Verwaltungsgericht Stade hatte ihn aber aufrechterhalten. Das OVG sah dafür nun keinen Grund mehr.
Investitionskosten belaufen sich auf rund 20 Millionen Euro
Der Surfpark soll auf einer Fläche von knapp 17 Hektar im Süden von Stade entstehen. Der „Surfgarten“, so der Name des Projekts, verspricht bis zu 1000 Wellen pro Stunde und soll auch Anfänger anlocken. Die ungefähren Investitionskosten belaufen sich auf rund 20 Millionen Euro.
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Wie vom OVG gefordert wurden in der nachgebesserten Planung die Mängel behoben, befand das Gericht. So sei der Ausgleich für die Eingriffe in die Natur „fehlerfrei“. Anders als das Stader Verwaltungsgericht ist das OVG zudem der Meinung, dass der Bebauungsplan nicht mehr gegen das sogenannte Raumordnungsrecht verstößt.
BUND hatte den hohen Wasserbedarf bemängelt
Der BUND hatte in der Vergangenheit unter anderem einen hohen Wasserbedarf bemängelt, der nicht allein durch Niederschlag gedeckt werden könne. Initiator Jan Podbielski aus dem Alten Land verwies dagegen immer wieder auf ein geschlossenes Wassersystem, das der Schwimmbadtechnologie ähnlich sei, und auf die Nutzung von Regenwasser.
„Der Beschluss ist unanfechtbar. Mit dem Bau des Vorhabens kann damit begonnen werden“, teilte das OVG mit. Rechtsmittel in der Hauptsache seien aber weiterhin möglich.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sehr. Sie schafft für das Vorhaben eine wichtige Grundlage, um nun weiter voranzukommen“, sagt Lars Kolk, Erster Stadtrat der Hansestadt Stade. „Wir hoffen, dass der Investor seine Planungen jetzt zügig fortsetzen kann und der Surfpark in Stade realisiert wird.“
Die Hansestadt Stade unterstützt das Vorhaben auch mit Blick auf die touristische Entwicklung der Stadt. Der Surfpark solle das bestehende touristische Angebot um eine besondere Attraktion ergänzen und zugleich eine jüngere Zielgruppe ansprechen, so Stades Stadtsprecher Stephan Voigt. (dpa)
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